Kununu-Bewertung löschen lassen – Österreich
Eine rechtswidrige kununu-Bewertung schädigt Ihr österreichisches Unternehmen bei Kunden und Bewerbern? Wir gehen mit den Mitteln des Rechts gegen unwahre Tatsachenbehauptungen und Bewertungen ohne echten Beschäftigungsbezug vor – gegenüber der Plattform und, wo möglich, gegenüber dem Verfasser.
- Rechtswidrige kununu-Bewertungen beanstanden – der Ablauf gegenüber kununu ist im deutschsprachigen Raum weitgehend gleich
- Unwahre Tatsachenbehauptungen & fehlenden Beschäftigungsbezug angreifen
- Anonyme Verfasser: überprüfbare Individualisierung des Geschäftskontakts oder Entfernung geltend machen
- In Österreich gegründet, DACH-weit reichweitenstark – österreichische Unternehmen sind stark betroffen
Auch für Unternehmen mit Sitz in Österreich lassen sich rechtswidrige kununu-Bewertungen angreifen. kununu ist eines der reichweitenstärksten Arbeitgeberbewertungsportale im deutschsprachigen Raum; der Ablauf der Beanstandung gegenüber der Plattform ist im DACH-Raum weitgehend gleich. Angreifbar sind vor allem unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik und Beleidigungen sowie Bewertungen ohne echten Beschäftigungsbezug. Wir prüfen jeden Beitrag, sichern ihn und machen die Entfernung gegenüber kununu geltend.
Gilt das für österreichische Firmen?
Ja. kununu wurde in Österreich gegründet und ist eines der reichweitenstärksten Arbeitgeberbewertungsportale im deutschsprachigen Raum – für österreichische Unternehmen von unmittelbarer Bedeutung. Gegen rechtswidrige Einträge lässt sich vorgehen. Ein praktischer Vorteil: Der Betreiber der Plattform sitzt in Deutschland – ein Vorgehen gegen die Plattform führen wir unmittelbar selbst.
Rechtsgrundlage in Österreich
In Österreich schützt insbesondere § 1330 ABGB vor Ehrenbeleidigung sowie vor der Verbreitung unwahrer Tatsachen, die den Kredit, den Erwerb oder das Fortkommen gefährden – auch zugunsten von Unternehmen. Daneben können medienrechtliche Ansprüche (Mediengesetz) in Betracht kommen; als unmittelbar geltendes EU-Recht greift zudem das Melde- und Abhilfeverfahren des Digital Services Act (Art. 16 DSA) gegenüber der Plattform. Ob und wie sich ein konkreter Eintrag entfernen lässt, hängt vom Einzelfall ab.
So gehen wir vor
- Rechtliche Prüfung des Eintrags – Tatsachenbehauptung oder Meinung, Beschäftigungsbezug ja oder nein.
- Beweissichere Dokumentation der Bewertung.
- Substantiierte Beanstandung gegenüber kununu: Fehlt ein nachweisbarer Geschäftskontakt, muss die Plattform den Geschäftskontakt so individualisieren, dass Sie ihn selbst überprüfen können – oder die Bewertung entfernen. Vollständig geschwärzte Unterlagen reichen nicht aus.
- Wird eine gerichtliche Durchsetzung nötig, klären wir mit Ihnen den zweckmäßigsten Weg und die zuständigen Gerichte – ein Vorgehen gegen die Plattform führen wir unmittelbar; richtet es sich ausnahmsweise gegen einen im Ausland ansässigen Verfasser, in Zusammenarbeit mit einer dort zugelassenen Vertretung.
Abrechnung für österreichische Unternehmen
Auslandsmandate sind für uns Alltag – die Abrechnung läuft entsprechend reibungslos. Für Unternehmen mit Sitz in Österreich rechnen wir im Reverse-Charge-Verfahren ab: Wir stellen die Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer aus, die Steuerschuldnerschaft geht auf Sie als Leistungsempfänger über (Art. 196 MwStSystRL); die Umsatzsteuer führen Sie in Österreich ab. Auf der Rechnung weisen wir den Übergang der Steuerschuld ausdrücklich aus.
Voraussetzung ist Ihre gültige österreichische UID-Nummer (ATU…). Ist sie in Ihrem Impressum hinterlegt, übernehmen wir sie von dort; andernfalls teilen Sie sie uns einfach mit. Wir prüfen die Nummer vorab auf Gültigkeit.
Die folgende Entscheidung erging nach deutschem Recht; der Kern – ohne überprüfbare Grundlage keine Bewertung – prägt die Argumentation gegenüber der Plattform im gesamten deutschsprachigen Raum. Die Entscheidung wirkt zwischen den Parteien; jeder Fall wird einzeln geprüft.
Rechtsanwalt Jan Meyer hat vor dem OLG Hamburg erwirkt, dass Bewertungsportale die Identität anonymer Verfasser offenlegen oder die Bewertung entfernen müssen – eine vielbeachtete obergerichtliche Entscheidung.
2026 rechtskräftig bestätigt Diese Rechtsprechung wurde in einem parallel geführten Hauptsacheverfahren rechtskräftig bestätigt: LG Hamburg, Urteil vom 07.02.2025 (Az. 324 O 315/24). Die Berufung wurde vor dem OLG Hamburg (Az. 7 U 8/25) zurückgenommen – die Entscheidung ist damit unanfechtbar.
OLG Hamburg · Beschluss vom 08.02.2024 · Az. 7 W 11/24 →Betrifft Sie das gerade? Schildern Sie uns Ihren Fall – kostenfrei und unverbindlich. Wir klären, ob und wie eine Zusammenarbeit in Betracht kommt. Diese Leistungen passen dazu:
Häufige Fragen
Kann eine deutsche Kanzlei gegen kununu für ein österreichisches Unternehmen vorgehen?
Die außergerichtliche Beanstandung gegenüber kununu läuft im deutschsprachigen Raum weitgehend gleich – hier vertreten wir Sie unmittelbar; der Plattformbetreiber sitzt zudem in Deutschland. Für ein etwaiges gerichtliches Verfahren klären wir – abhängig davon, gegen wen es sich richtet – den zweckmäßigsten Weg und die zuständigen Gerichte; bei Verfahren im Ausland in Zusammenarbeit mit einer dort zugelassenen Vertretung.
Welche kununu-Bewertungen lassen sich entfernen?
Vor allem unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen und Schmähkritik sowie Bewertungen ohne echten Beschäftigungsbezug. Sachliche negative Meinungen echter Mitarbeiter sind dagegen von der Meinungsfreiheit gedeckt. Entscheidend ist die Abgrenzung im Einzelfall.
Auf welcher Rechtsgrundlage in Österreich?
In Österreich schützt insbesondere § 1330 ABGB vor Ehrenbeleidigung und der Verbreitung unwahrer, kredit- oder erwerbsgefährdender Tatsachen – auch zugunsten von Unternehmen. Daneben können medienrechtliche Ansprüche in Betracht kommen; als EU-Recht greift zudem das Melde- und Abhilfeverfahren des Digital Services Act (Art. 16 DSA) gegenüber der Plattform. Ob und wie sich ein Eintrag entfernen lässt, hängt vom Einzelfall ab.
Was kostet das?
Die außergerichtliche Beanstandung bieten wir zu transparenten Festpreisen an (Nettobeträge; für inländische Mandanten zzgl. gesetzlicher USt., für Unternehmen mit Sitz in Österreich im Reverse-Charge-Verfahren ohne deutsche Umsatzsteuer – siehe Abrechnung); ein gerichtliches Vorgehen nach individueller Vergütungsvereinbarung.
Rechtswidrige kununu-Bewertung – Österreich?
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