Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt  ·  Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
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Rechtslexikon

Was ist eine Google-Bewertung?

Kurzdefinition

Eine Google-Bewertung ist eine öffentliche Rezension, die Nutzer über das Google-Unternehmensprofil (Google Business Profile) mit Sternen und Text zu einem Unternehmen abgeben. Sie erscheint prominent in der Google-Suche und in Google Maps. Rechtlich gelten dieselben Grundsätze wie für andere Bewertungen: Zulässig sind Meinungen und wahre Angaben, unzulässig unwahre Tatsachenbehauptungen und Beiträge ohne echten Kundenkontakt.

Was ist eine Google-Bewertung — und warum wiegt sie so schwer?

Eine Google-Bewertung ist die Rezension, die Nutzer über das Google-Unternehmensprofil hinterlassen. Sie besteht aus einer Sternebewertung von eins bis fünf und meist einem kurzen Text. Weil diese Bewertungen unmittelbar in der Google-Suche und in Google Maps erscheinen, sind sie für viele Unternehmen das sichtbarste Reputationssignal überhaupt – der erste Eindruck, den ein potenzieller Kunde gewinnt.

Genau diese Sichtbarkeit macht eine einzelne unfaire Rezension so belastend. Rechtlich gilt für Google-Bewertungen jedoch nichts Besonderes: Es greifen dieselben Maßstäbe wie bei jedem Bewertungsportal.

Wann ist eine Google-Bewertung rechtswidrig?

Eine sachliche, auch scharfe Kritik ist als Werturteil von der Meinungsfreiheit gedeckt. Angreifbar wird eine Google-Rezension erst bei einer unwahren Tatsachenbehauptung, bei Schmähkritik oder Beleidigung – oder wenn ihr überhaupt kein realer Kundenkontakt zugrunde liegt.

Gerade der letzte Punkt ist bei Google praktisch häufig: Bewertungen von Konten ohne erkennbare Kundenhistorie, von Mitbewerbern oder aus erkauften Kampagnen. Rügt der Betroffene substantiiert das Fehlen eines echten Kontakts, muss das Portal den Kontakt überprüfbar machen oder die Bewertung entfernen. Mehr dazu unter Fake-Bewertung und kein Geschäftskontakt.

Melden über Google — reicht das?

Google stellt eine Meldefunktion bereit. Eine unbegründete oder unpräzise Meldung birgt allerdings ein reales Risiko: Nach Art. 23 Abs. 2 der EU-Verordnung über digitale Dienste (DSA) dürfen Plattformen die Bearbeitung von Meldungen aussetzen, die häufig offensichtlich unbegründet eingereicht werden. Selbst eine erfolgreiche Meldung führt oft nur zu einer vorübergehenden Entfernung.

Dauerhaft bindend wird Google erst über einen durchgesetzten Unterlassungsanspruch gegen Google als mittelbare Störerin. Ein solcher Titel erfasst auch kerngleiche Wiederholungen – der Unterschied zwischen kurzfristiger Löschung und echter Ruhe.

Was können betroffene Unternehmen tun?

Am Anfang stehen die Beweissicherung und die präzise Einordnung der Bewertung. Eine juristisch fundierte Beanstandung ist wirksamer als eine pauschale Meldung – und vermeidet das Risiko, dass Google die Bearbeitung aussetzt.

Liegt eine rechtswidrige Rezension vor, kommt ein Unterlassungsanspruch in Betracht, der regelmäßig gerichtlich durchgesetzt wird. Ziel ist die dauerhafte Entfernung samt Schutz vor Wiederholung. Vertiefend: die Übersicht zum Bewertungsportal.

Konkreter Anlass? unzulässige Google-Bewertung löschen lassen – anwaltliche Durchsetzung Ihres Anspruchs.

Rechtsanwalt Jan Meyer
Rechtsanwalt Jan Meyer Geschäftsführer · SterneAdvo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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Häufige Fragen

Kann ich jede negative Google-Bewertung löschen lassen?

Nein. Sachliche Kritik und wahre Angaben sind als Meinungsäußerung geschützt. Löschen lässt sich eine Google-Bewertung nur, wenn sie rechtswidrig ist – etwa bei einer unwahren Tatsachenbehauptung, bei Schmähkritik oder Beleidigung oder wenn kein tatsächlicher Kundenkontakt bestand.

Was passiert, wenn ich eine Google-Bewertung selbst melde?

Eine Meldung kann zu einer Prüfung führen, oft aber nur zu einer vorübergehenden Entfernung. Unpräzise oder häufig unbegründete Meldungen darf Google nach Art. 23 Abs. 2 DSA sogar aussetzen. Eine juristisch fundierte Beanstandung ist deshalb wirksamer und dauerhafter.

Gelten für Google-Bewertungen andere Regeln als für kununu oder Trustpilot?

Im Kern nicht. Die Grundsätze zur Störerhaftung und zur Rechtswidrigkeit von Bewertungen gelten portalübergreifend. Unterschiede liegen eher in den technischen Meldewegen und der Sichtbarkeit – die rechtliche Prüfung folgt denselben Maßstäben.

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