Eine Gegendarstellung ist der presserechtliche Anspruch des Betroffenen, seine eigene Darstellung zu einer ihn betreffenden Tatsachenbehauptung veröffentlichen zu lassen – ohne dass es darauf ankommt, ob die ursprüngliche Behauptung oder die Gegendarstellung wahr ist. Sie richtet sich nur gegen Tatsachenbehauptungen, nicht gegen Meinungen, und beruht auf dem Presse- und Medienrecht der Länder.
Was bedeutet Gegendarstellung im Bewertungsrecht?
Die Gegendarstellung stammt aus dem Presserecht: Wer in einem Medium mit einer ihn betreffenden Tatsachenbehauptung konfrontiert wird, kann verlangen, dass seine eigene Sicht – die Gegendarstellung – veröffentlicht wird. Das Besondere daran ist, dass es auf die Wahrheit nicht ankommt. Das Medium muss die Entgegnung grundsätzlich auch dann abdrucken, wenn es die ursprüngliche Meldung für richtig hält.
Der Anspruch richtet sich ausschließlich gegen Tatsachenbehauptungen, nie gegen bloße Meinungsäußerungen. Gegen eine wertende Kritik gibt es keine Gegendarstellung – nur gegen die Behauptung überprüfbarer Vorgänge.
Gegendarstellung vs. Unterlassung — der Unterschied
Die Gegendarstellung entfernt nichts. Sie stellt der beanstandeten Aussage lediglich die eigene Darstellung gegenüber – beide stehen anschließend nebeneinander. Der Unterlassungsanspruch dagegen zielt darauf, die rechtswidrige Äußerung selbst aus der Welt zu schaffen und ihre Wiederholung zu verhindern.
Für Unternehmen, die eine belastende Bewertung dauerhaft loswerden wollen, ist das ein wesentlicher Unterschied. Eine Gegendarstellung kann die Sichtbarkeit der ursprünglichen Behauptung sogar noch erhöhen, während der Unterlassungsanspruch auf die Entfernung und den Schutz vor kerngleichen Wiederholungen gerichtet ist.
Gibt es eine Gegendarstellung gegen Bewertungsportale?
Hier liegt die entscheidende Einschränkung. Der presserechtliche Gegendarstellungsanspruch knüpft an periodische Druckwerke und an journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote an. Ein Bewertungsportal, das überwiegend fremde Nutzerbeiträge verbreitet, erfüllt diese Voraussetzungen in der Regel nicht – ein durchsetzbarer presserechtlicher Gegendarstellungsanspruch besteht gegenüber solchen Portalen meist nicht.
Manche Portale bieten faktisch die Möglichkeit einer öffentlichen Stellungnahme oder eines Kommentars des Bewerteten. Das ist jedoch ein freiwilliges Angebot der Plattform, kein durchsetzbarer Gegendarstellungsanspruch – und es beseitigt die rechtswidrige Bewertung nicht.
Was können betroffene Unternehmen tun?
Wer eine unzulässige Bewertung nicht nur kommentieren, sondern beseitigen will, sollte den Blick von der Gegendarstellung auf die Entfernung richten. Am Anfang steht die Beweissicherung und die Prüfung, ob eine unwahre Tatsachenbehauptung, eine Schmähkritik oder eine Beleidigung vorliegt.
Ist die Äußerung rechtswidrig, kommt ein Unterlassungsanspruch gegen den Verfasser und – über die Störerhaftung – gegen das Portal in Betracht. Anders als die Gegendarstellung zielt dieser Weg auf die dauerhafte Entfernung und den Schutz vor Wiederholung, nicht auf ein bloßes Nebeneinander von Behauptung und Entgegnung.
Konkreter Anlass? unwahre Trustpilot-Bewertung löschen lassen – anwaltliche Durchsetzung Ihres Anspruchs.
Der Klarnamen-Beschluss