Der Verfügungsgrund ist die besondere Eilbedürftigkeit, die eine einstweilige Verfügung überhaupt erst rechtfertigt (§§ 935, 940 ZPO). Er liegt vor, wenn ein Zuwarten bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren dem Betroffenen nicht zumutbar wäre. Die Dringlichkeit kann selbst widerlegt werden, wenn der Betroffene nach Kenntnis der Rechtsverletzung zu lange untätig bleibt.
Was bedeutet Dringlichkeit im Eilverfahren?
Der schnelle Rechtsschutz einer einstweiligen Verfügung hat seinen Preis: Er ist nur zu haben, wenn die Sache wirklich eilt. Der Verfügungsgrund – die Dringlichkeit – ist deshalb neben dem Anspruch in der Sache die zweite tragende Voraussetzung jedes Eilverfahrens.
Im Bewertungsrecht liegt die Dringlichkeit oft auf der Hand: Eine öffentlich sichtbare, rechtswidrige Bewertung schädigt Ruf und Geschäft fortlaufend. Genau das rechtfertigt es, nicht den Ausgang eines langwierigen Hauptsacheverfahrens abzuwarten.
Selbstwiderlegung — wer zögert, verliert den Eilweg
Die wichtigste Falle heißt Selbstwiderlegung der Dringlichkeit. Wer eine rechtswidrige Bewertung kennt, dann aber zu lange abwartet, bevor er handelt, zeigt durch sein eigenes Verhalten, dass es offenbar doch nicht so eilig war. Das Gericht kann den Verfügungsgrund dann verneinen – selbst wenn die Bewertung eindeutig rechtswidrig ist.
Die Folge ist einschneidend: Der schnelle Eilweg ist versperrt, es bleibt nur die deutlich langwierigere Hauptsacheklage. Der Unterlassungsanspruch selbst geht dadurch nicht unter – aber das Tempo, das ihn so wirksam macht, ist verloren.
Wann ist die Dringlichkeit widerlegt?
Eine starre Frist gibt das Gesetz nicht vor; maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Kenntnis von der Bewertung und vom Verfasser bzw. Portal – ab da läuft die Zeit, in der zügig gehandelt werden sollte. Je länger das Zuwarten, desto eher nimmt das Gericht an, die Eilbedürftigkeit sei selbst widerlegt.
Auch spätere, schwerer wiegende Verletzungsformen können die Dringlichkeit neu begründen. Wegen dieser Feinheiten ist die genaue Dokumentation des Kenntniszeitpunkts wichtig – sie kann über den Erfolg des Eilantrags entscheiden.
Was können betroffene Unternehmen tun?
Die praktische Lehre ist einfach: Nach Kenntnis einer rechtswidrigen Bewertung zügig handeln. Zuerst die Beweise sichern – Screenshots mit Datum und Kontext –, dann die rechtliche Einordnung vornehmen und, falls tragfähig, das Vorgehen einleiten.
Vor dem Eilantrag steht in der Regel die Abmahnung des Portals unter kurzer Fristsetzung. Wer den Zeitablauf im Blick behält, hält sich den schnellen Weg der einstweiligen Verfügung offen – und damit die Aussicht auf eine dauerhafte, titulierte Lösung.
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Der Klarnamen-Beschluss