Ein Auskunftsanspruch ist das Recht, von einem anderen bestimmte Informationen zu verlangen. Bei anonymen Bewertungen geht es um die Frage, ob und wie ein Portal Daten zum Verfasser herausgeben muss. Anders als häufig angenommen folgt dieser Anspruch nicht aus dem Urheberrecht, sondern aus dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) und setzt ein besonderes gerichtliches Verfahren voraus.
Was bedeutet Auskunftsanspruch im Bewertungsrecht?
Bei einer anonymen Bewertung wünschen sich Betroffene oft zuerst eines: zu wissen, wer dahintersteckt. Der Auskunftsanspruch beschreibt das rechtliche Instrument, mit dem Informationen über den Verfasser verlangt werden können. Doch der Weg dorthin ist enger und formalisierter, als viele erwarten.
Ein verbreiteter Irrtum ist, die Auskunft über anonyme Verfasser lasse sich wie bei Urheberrechtsverletzungen über § 101 UrhG erlangen. Das trifft im Bewertungsrecht nicht zu: Maßgeblich ist die telemedienrechtliche Regelung im TDDDG, ergänzt um die Klarnamen-Rechtsprechung des OLG Hamburg.
Welcher Auskunftsanspruch gilt bei anonymen Bewertungen?
Für die Herausgabe von Verfasserdaten sieht das TDDDG ein eigenes gerichtliches Gestattungsverfahren vor. Es erlaubt – unter engen Voraussetzungen und bei strafrechtlich relevanten Inhalten – die Auskunft über Bestandsdaten des Nutzers. Es liefert dagegen keine Nutzungsdaten wie IP-Adressen; diese sind nur über ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren erreichbar.
Parallel dazu steht die vom OLG Hamburg entwickelte Linie: Rügt ein Unternehmen substantiiert, es habe zu einer Bewertung keinen realen Geschäftskontakt gegeben, muss das Portal den Verfasser überprüfbar individualisieren oder die Bewertung entfernen. Dieses Verfahren dient der Überprüfbarkeit des Kontakts; es ist keine standardisierte Bestandsdaten-Herausgabe an den Bewerteten – im geeigneten Fall kann die Individualisierung aber bis zur Offenlegung der Identität reichen.
Warum steht die Unterlassung im Vordergrund?
Für die meisten Unternehmen ist die Identität des Verfassers nicht das eigentliche Ziel – gewünscht ist, dass die rechtswidrige Bewertung verschwindet und nicht wiederkehrt. Die Identifizierung ist deshalb eher die Alternative, mit der das Portal die Entfernung abwenden könnte, als der Hauptnutzen.
Praktisch führt der Weg über den Unterlassungsanspruch häufig schneller und sicherer zum Ziel als das aufwändige Ringen um Verfasserdaten. Die Verfasserermittlung bleibt der anspruchsvollere, oft unsichere Nebenweg.
Was können betroffene Unternehmen tun?
Zunächst sollte geklärt werden, was tatsächlich erreicht werden soll: dauerhafte Entfernung und Ruhe – oder die Identität des Verfassers, etwa zur Vorbereitung weiterer Ansprüche. Diese Weichenstellung bestimmt den Weg.
Weil die Auskunftswege formal anspruchsvoll und im Ergebnis unsicher sind, empfiehlt sich eine sorgfältige rechtliche Prüfung vorab. In vielen Fällen ist die konsequente Durchsetzung der Unterlassung gegenüber dem Portal der wirksamere Hebel.
Konkreter Anlass? anonyme Kununu-Bewertung löschen lassen – anwaltliche Durchsetzung Ihres Anspruchs.
Der Klarnamen-Beschluss