Rufschädigung gestoppt

Rufschädigende Inhalte entfalten ihre Wirkung oft unmittelbar. Schon ein kurzer negativer Eindruck in Suchergebnissen oder Bewertungsprofilen kann potenzielle Kunden abschrecken und wirtschaftliche Folgen auslösen. Für betroffene Unternehmen zählt deshalb nicht nur die rechtliche Bewertung, sondern auch die Geschwindigkeit der Reaktion.

Der Beschluss des Landgerichts Hamburg gegen Google Ireland Limited macht deutlich: Plattformen agieren nicht außerhalb des rechtlichen Rahmens. Gerade in Reputationsfällen entscheidet oft die Verbindung aus Schnelligkeit und juristischer Präzision darüber, ob ein Schaden begrenzt werden kann.

Entscheidungsbasis:

Landgericht Hamburg, Beschluss, Az. 324 O 253/23, gegen Google Ireland Limited, Beschluss vom 18.09.2023

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.