Kreditgefährdung durch Verleumdung bekämpft

Eine rufschädigende Veröffentlichung ist nicht nur ärgerlich, sondern kann Vertrauen, Geschäftsbeziehungen und wirtschaftliche Stabilität unmittelbar beschädigen. Der Schaden entsteht nicht erst später, sondern oft schon in dem Moment, in dem der Vorwurf sichtbar wird. 

Der Beschluss des Landgerichts Flensburg gegen Google Ireland Limited zeigt, dass geschäftsschädigende Inhalte nicht folgenlos im Raum stehen bleiben müssen. Dass die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, unterstreicht die Relevanz des Falls zusätzlich. Für Unternehmen ist das ein klares Signal: Auch gegen große Plattformen lässt sich konsequent vorgehen.

Entscheidungsbasis:

Landgericht Flensburg, Beschluss, Az. 8 O 11/24, gegen Google Ireland Limited, Beschluss vom 18.03.2024

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.