Große Plattformen wirken auf viele Betroffene zunächst übermächtig. Bewertungen, Suchergebnisse und Veröffentlichungen erscheinen dort so dominant, dass sich Unternehmen schnell in einer defensiven Position wiederfinden.
Der Beschluss des Landgerichts Hamburg gegen Google Ireland Limited zeigt, dass ein gerichtliches Vorgehen gegen eine Plattform wie Google keineswegs ausgeschlossen ist. Rechtswidrige Inhalte müssen nicht allein deshalb hingenommen werden, weil sie über eine marktstarke Plattform verbreitet werden. Wenn der Sachverhalt präzise aufgearbeitet und juristisch konsequent verfolgt wird, lässt sich auch gegenüber globalen Anbietern wirksam handeln.
Entscheidungsbasis:
Landgericht Hamburg, Beschluss, Az. 324 O 538/23, gegen Google Ireland Limited, Beschluss vom 23.01.2024