Google zur Rechenschaft gezogen

Große Plattformen wirken auf viele Betroffene zunächst übermächtig. Bewertungen, Suchergebnisse und Veröffentlichungen erscheinen dort so dominant, dass sich Unternehmen schnell in einer defensiven Position wiederfinden.

Der Beschluss des Landgerichts Hamburg gegen Google Ireland Limited zeigt, dass ein gerichtliches Vorgehen gegen eine Plattform wie Google keineswegs ausgeschlossen ist. Rechtswidrige Inhalte müssen nicht allein deshalb hingenommen werden, weil sie über eine marktstarke Plattform verbreitet werden. Wenn der Sachverhalt präzise aufgearbeitet und juristisch konsequent verfolgt wird, lässt sich auch gegenüber globalen Anbietern wirksam handeln.

Entscheidungsbasis:

Landgericht Hamburg, Beschluss, Az. 324 O 538/23, gegen Google Ireland Limited, Beschluss vom 23.01.2024

Picture of Jan Meyer

Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

Picture of Jan Meyer

Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.