Geschäftsschädigende Verleumdungen aufgedeckt

Verleumdungen bleiben online auffindbar, prägen den öffentlichen Eindruck und können den Ruf eines Unternehmens dauerhaft belasten. Wer hier zu lange wartet, überlässt die Wirkung der Veröffentlichung dem Angriff.

Der Beschluss des Landgerichts Mönchengladbach gegen Google Ireland Limited zeigt, dass geschäftsschädigende Aussagen rechtlich greifbar sind. Gerade ihre fortdauernde Sichtbarkeit macht ein konsequentes Vorgehen so wichtig. Es kann nicht nur die konkrete Veröffentlichung betreffen, sondern auch weiteren Reputationsschaden begrenzen.

Entscheidungsbasis:

Landgericht Mönchengladbach, Beschluss, Az. 12 O 239/23, gegen Google Ireland Limited, Beschluss vom 12.12.2023

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.