Verleumdungen bleiben online auffindbar, prägen den öffentlichen Eindruck und können den Ruf eines Unternehmens dauerhaft belasten. Wer hier zu lange wartet, überlässt die Wirkung der Veröffentlichung dem Angriff.
Der Beschluss des Landgerichts Mönchengladbach gegen Google Ireland Limited zeigt, dass geschäftsschädigende Aussagen rechtlich greifbar sind. Gerade ihre fortdauernde Sichtbarkeit macht ein konsequentes Vorgehen so wichtig. Es kann nicht nur die konkrete Veröffentlichung betreffen, sondern auch weiteren Reputationsschaden begrenzen.
Entscheidungsbasis:
Landgericht Mönchengladbach, Beschluss, Az. 12 O 239/23, gegen Google Ireland Limited, Beschluss vom 12.12.2023