Geschäftsschädigende Falschaussagen bekämpft

Geschäftsschädigende Falschaussagen beschädigen Vertrauen, verhindern Anfragen und können den Eindruck erzeugen, schwerwiegende Vorwürfe stünden im Raum. Für betroffene Unternehmen ist das kein kommunikatives Randproblem, sondern ein handfestes Reputations- und Geschäftsrisiko.

Das Versäumnisurteil des Landgerichts Berlin II gegen Google Ireland Limited ist gerade deshalb bedeutsam, weil die weitere Veröffentlichung der beanstandeten Bewertung untersagt wurde. Genau das zeigt: Falsche Tatsachenbehauptungen müssen nicht als allgemeines Plattformrisiko hingenommen werden. Entscheidend ist eine klare juristische Abgrenzung zwischen zulässiger Meinung und unzulässiger Tatsachenbehauptung.

Entscheidungsbasis:

Landgericht Berlin II, Versäumnisurteil, Az. 2 O 126/24, gegen Google Ireland Limited, Urteil vom 26.07.2024

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.