Geschäftsschädigende Falschaussagen beschädigen Vertrauen, verhindern Anfragen und können den Eindruck erzeugen, schwerwiegende Vorwürfe stünden im Raum. Für betroffene Unternehmen ist das kein kommunikatives Randproblem, sondern ein handfestes Reputations- und Geschäftsrisiko.
Das Versäumnisurteil des Landgerichts Berlin II gegen Google Ireland Limited ist gerade deshalb bedeutsam, weil die weitere Veröffentlichung der beanstandeten Bewertung untersagt wurde. Genau das zeigt: Falsche Tatsachenbehauptungen müssen nicht als allgemeines Plattformrisiko hingenommen werden. Entscheidend ist eine klare juristische Abgrenzung zwischen zulässiger Meinung und unzulässiger Tatsachenbehauptung.
Entscheidungsbasis:
Landgericht Berlin II, Versäumnisurteil, Az. 2 O 126/24, gegen Google Ireland Limited, Urteil vom 26.07.2024