Fake-Bewertung und Verleumdungen besiegt

Fake-Bewertungen sind bereits für sich genommen geschäftsschädigend. Besonders kritisch wird es, wenn sie mit weiteren verleumderischen Behauptungen verbunden werden und so ein massiver Angriff auf Vertrauen, Sichtbarkeit und geschäftliche Stabilität entsteht.

Der Beschluss des Landgerichts München I gegen Google Ireland Limited zeigt, dass auch solche Fälle rechtlich greifbar sind. Wo unwahre Bewertungen und verleumderische Aussagen zusammenwirken, reicht bloße Schadensbegrenzung im Außenauftritt nicht aus. Entscheidend ist eine klare rechtliche Einordnung.

Entscheidungsbasis:

Landgericht München I, Beschluss, Az. 26 O 5300/23, gegen Google Ireland Limited, Beschluss vom 08.09.2023

Picture of Jan Meyer

Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

Picture of Jan Meyer

Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.