Fake-Bewertungen sind bereits für sich genommen geschäftsschädigend. Besonders kritisch wird es, wenn sie mit weiteren verleumderischen Behauptungen verbunden werden und so ein massiver Angriff auf Vertrauen, Sichtbarkeit und geschäftliche Stabilität entsteht.
Der Beschluss des Landgerichts München I gegen Google Ireland Limited zeigt, dass auch solche Fälle rechtlich greifbar sind. Wo unwahre Bewertungen und verleumderische Aussagen zusammenwirken, reicht bloße Schadensbegrenzung im Außenauftritt nicht aus. Entscheidend ist eine klare rechtliche Einordnung.
Entscheidungsbasis:
Landgericht München I, Beschluss, Az. 26 O 5300/23, gegen Google Ireland Limited, Beschluss vom 08.09.2023