Fake-Bewertung mit Spam-Vorwurf erfolgreich widerlegt

Plattformtypische Einordnungen wie ein angeblicher Spam-Bezug lenken oft vom eigentlichen Problem ab. Entscheidend ist nicht, wie eine Bewertung technisch eingeordnet wird, sondern ob sie rechtlich zulässig ist.

Der Beschluss des Landgerichts Hamburg gegen Google Ireland Limited macht deutlich, dass plattformbezogene Einwände einen Rechtsverstoß nicht automatisch entkräften. Auch komplexere Bewertungsstreitigkeiten bleiben juristisch greifbar. Wer hier nur auf Standardantworten der Plattform setzt, verliert oft wertvolle Zeit.

Entscheidungsbasis:

Landgericht Hamburg, Beschluss, Az. 324 O 153/24, gegen Google Ireland Limited, Beschluss vom 15.07.2024

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.