Ex-Mitarbeiter entlarvt Google

Negative Bewertungen wirken nach außen oft wie neutrale Erfahrungsberichte. Tatsächlich können sie von persönlichen Konflikten, früheren Verbindungen oder eigenen Interessen geprägt sein. Gerade dann reicht es nicht, nur auf den Wortlaut zu schauen. Entscheidend ist der gesamte Kontext.

Der Beschluss des Landgerichts Berlin gegen Google Ireland Limited zeigt, dass auch solche Fälle rechtlich nicht folgenlos bleiben müssen. Dass die Beklagte mit den Kosten des Rechtsstreits belastet wurde, unterstreicht die Relevanz des Falls. Nicht jede negative Bewertung ist schon deshalb zulässig, weil sie zunächst glaubwürdig wirkt.

Entscheidungsbasis:

Landgericht Berlin, Beschluss, Az. 27 O 429/22, gegen Google Ireland Limited, Beschluss vom 06.03.2023

 

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.