Die Bewertung bewegt sich nach Ihrer Schilderung im Rahmen der zulässigen Meinungsfreiheit.
Subjektive Einschätzungen, Wertungen oder persönliche Erfahrungen sind rechtlich grundsätzlich geschützt.
In dieser Konstellation ist eine Löschung oder Identifizierung des Verfassers nicht empfehlenswert, insbesondere wenn Folgebewertungen oder weiteres Nachtreten vermieden werden sollen.
Diese Ersteinschätzung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und dient ausschließlich der ersten Einordnung einer einzelnen Bewertung.
Typische nächste Schritte in vergleichbaren Situationen
Persönliches Gespräch zur Einordnung
Wenn Sie das Thema nicht allein weiter bewerten möchten, sondern eine fundierte Einordnung wünschen, können Sie hier den nächsten Schritt gehen – digital oder im Gespräch.
Selbst weiter einordnen
Viele Mandanten beschäftigen sich zunächst eigenständig weiter mit dem Thema, bevor sie eine Entscheidung treffen – oder beobachten die Entwicklung zunächst bewusst.
Wenn Sie auf Basis des Ergebnisses eine belastbare rechtliche Einordnung wünschen, bieten wir Ihnen eine verbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer konkreten Bewertung an.