Ihre Ersteinschätzung:

rechtlich nicht eindeutig – aber relevant

Auf Basis Ihrer Angaben lässt sich aktuell weder eine klare Rechtswidrigkeit noch eine reine Meinungsäußerung feststellen

Was dieses Ergebnis konkret heißt​

Diese Ersteinschätzung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und dient ausschließlich der ersten Einordnung einer einzelnen Bewertung.

Typische nächste Schritte in vergleichbaren Situationen

Persönliches Gespräch zur Einordnung

Wenn Sie das Thema nicht allein weiter bewerten möchten, sondern eine fundierte Einordnung wünschen, können Sie hier den nächsten Schritt gehen – digital oder im Gespräch.

Selbst weiter einordnen

Viele Mandanten beschäftigen sich zunächst eigenständig weiter mit dem Thema, bevor sie eine Entscheidung treffen – oder beobachten die Entwicklung zunächst bewusst.

Wenn Sie auf Basis des Ergebnisses eine belastbare rechtliche Einordnung wünschen, bieten wir Ihnen eine verbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer konkreten Bewertung an.

Zur Orientierung anhand typischer Fallbeispiele – inklusive Hinweise, was Betroffene selbst prüfen oder vorbereiten können.

Für eine erste strukturierte Einordnung Ihrer Situation – anhand gezielter Rückfragen.

Kurze Analysen, aktuelle Entwicklungen und Einordnungen zu Bewertungen, Plattformen und Reputation.

Zur vertieften Einordnung typischer Konstellationen – mit rechtlichem Hintergrund und konkreten Beispielen aus der Praxis.

Zur Orientierung anhand realer Entscheidungen – insbesondere zur Abgrenzung zwischen Meinung, Tatsachenbehauptung und Rechtsverletzung.

Tätigkeitsbereiche

Rechtsanwalt Meyer ist ausschließlich in folgenden Bereichen tätig:

Löschung rechtswidriger Online-Bewertungen

Gezieltes Vorgehen gegen Internetplattformen und Portalbetreiber
Abmahnung gegen Verfasser wegen rechtswidriger Online-Bewertungen
Vertretung in entsprechenden Gerichtsverfahren