Die Bewertung enthält nach Ihrer Schilderung Elemente, die rechtlich nicht geschützt sein müssen.
Insbesondere Tatsachenbehauptungen oder persönliche Angriffe können eine rechtliche Überprüfung rechtfertigen.
In vergleichbaren Fällen sind sowohl Löschung als auch die Identifizierung des Verfassers grundsätzlich möglich – abhängig vom konkreten Kontext.
Diese Ersteinschätzung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und dient ausschließlich der ersten Einordnung einer einzelnen Bewertung.
Typische nächste Schritte in vergleichbaren Situationen
Persönliches Gespräch zur Einordnung
Wenn Sie das Thema nicht allein weiter bewerten möchten, sondern eine fundierte Einordnung wünschen, können Sie hier den nächsten Schritt gehen – digital oder im Gespräch.
Selbst weiter einordnen
Viele Mandanten beschäftigen sich zunächst eigenständig weiter mit dem Thema, bevor sie eine Entscheidung treffen – oder beobachten die Entwicklung zunächst bewusst.
Wenn Sie auf Basis des Ergebnisses eine belastbare rechtliche Einordnung wünschen, bieten wir Ihnen eine verbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer konkreten Bewertung an.