So löschen Sie Ihre Kununu Bewertung: Ein Leitfaden für Anfänger

Einleitung: Wie Sie Ihre Kununu Bewertung löschen können

Die Plattform Kununu bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Arbeitgeber anonym zu bewerten. Doch was passiert, wenn eine solche Bewertung negative Auswirkungen auf Ihr Unternehmen hat und Sie diese löschen möchten? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre Kununu Bewertung löschen können. Dabei gehen wir besonders auf das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) ein, welches in diesem Kontext eine wichtige Rolle spielt.

kununu bewertung löschen

Begriffserklärungen: Kununu und das OLG Hamburg-Klarnamenurteil

Kununu ist eine Online-Plattform, auf der Arbeitnehmer ihre Arbeitgeber anonym bewerten können. Diese Bewertungen sind öffentlich einsehbar und können somit einen erheblichen Einfluss auf das Image eines Unternehmens haben. Daher kann es vorkommen, dass Arbeitgeber eine negative Bewertung löschen möchten.

Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) ist in diesem Zusammenhang besonders relevant. Dieses Urteil besagt, dass Kununu bei berechtigtem Interesse des Arbeitgebers verpflichtet ist, den Klarnamen des Bewerters preiszugeben oder die betreffende Bewertung zu löschen.

Vertiefendes Fachwissen: Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil

Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) wurde von Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo erstritten und hat die Praxis für Arbeitgeber maßgeblich beeinflusst. Es besagt, dass Kununu bei berechtigtem Interesse des Arbeitgebers verpflichtet ist, den Klarnamen des Bewerters preiszugeben oder die betreffende Bewertung zu löschen. Dieses Urteil bietet Arbeitgebern somit eine Möglichkeit, gegen negative Bewertungen vorzugehen.

Weitere Informationen zum OLG Hamburg-Klarnamenurteil finden Sie hier.

Konkrete Praxisbeispiele: So können Sie vorgehen

Wenn Sie eine negative Kununu Bewertung löschen möchten, sollten Sie zunächst prüfen, ob ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein solches kann beispielsweise dann gegeben sein, wenn die Bewertung unwahre Tatsachenbehauptungen enthält oder das Persönlichkeitsrecht des Arbeitgebers verletzt.

Anschließend können Sie Kununu auffordern, den Klarnamen des Bewerters preiszugeben oder die betreffende Bewertung zu löschen. Sollte Kununu dieser Aufforderung nicht nachkommen, können Sie gerichtliche Schritte einleiten. Dabei kann das OLG Hamburg-Klarnamenurteil als Präzedenzfall herangezogen werden.

Handlungsempfehlungen:

Wenn Sie Ihre Kununu Bewertung löschen möchten, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Prüfen Sie, ob ein berechtigtes Interesse vorliegt.
  • Fordern Sie Kununu auf, den Klarnamen des Bewerters preiszugeben oder die betreffende Bewertung zu löschen.
  • Sollte Kununu dieser Aufforderung nicht nachkommen, können Sie gerichtliche Schritte einleiten.

Weitere Informationen zum Vorgehen finden Sie hier.

Fazit: Ihre Möglichkeiten, eine Kununu Bewertung zu löschen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das OLG Hamburg-Klarnamenurteil Arbeitgebern eine Möglichkeit bietet, gegen negative Kununu Bewertungen vorzugehen. Indem sie Kununu auffordern, den Klarnamen des Bewerters preiszugeben oder die betreffende Bewertung zu löschen, können sie aktiv zum Schutz ihres Unternehmensimages beitragen.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.