Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt  ·  Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
SterneAdvo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

OLG-Hamburg-Beschluss · Az. 7 W 11/24

Kununu muss anonyme Bewerter zuordenbar machen – oder löschen

Der von Rechtsanwalt Jan Meyer erstrittene Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 8. Februar 2024 verpflichtet Kununu, den Bewerter bei berechtigten Zweifeln so zu individualisieren, dass der Arbeitgeber den Kontakt zuordnen kann – andernfalls ist die Bewertung zu löschen. Diese Linie wird seither vom Landgericht Hamburg fortgeführt.

  • GerichtOLG Hamburg
  • Az.7 W 11/24
  • Datum8. Februar 2024
  • VerfahrenBeschluss
  • PlattformKununu

Rechtsanwalt Jan Meyer zur Entscheidung

Unser Erfolg · Klarnamen-Linie · in weiterem Verfahren rechtskräftig Von Rechtsanwalt Jan Meyer erstritten: Der Klarnamen-Beschluss von 2024 erging im Eilverfahren – die Klarnamen-Rechtsprechung ist inzwischen in einem Hauptsacheverfahren rechtskräftig. kununu hat dort die Berufung zurückgenommen.Hauptsacheverfahren: LG Hamburg, Az. 324 O 315/24 – rechtskräftig seit 13.07.2026 (Berufungsrücknahme, OLG Hamburg 7 U 8/25). Eilverfahren 2024: OLG Hamburg, Az. 7 W 11/24. Zur Presse →

Die Kernaussage

Bei Zweifeln an der Echtheit der bewertenden Person muss die Plattform den Bewerter so individualisieren, dass der Arbeitgeber den Geschäftskontakt überprüfen kann – oder die Bewertung dauerhaft löschen. Lediglich anonymisierte „Nachweise“ eines angeblichen Bewertungskontakts genügen nicht.

In einem Eilverfahren hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden, dass Kununu – eines der bekanntesten Arbeitgeberbewertungsportale – im Streitfall den Bewerter so individualisieren muss, dass der Arbeitgeber den Geschäftskontakt überprüfen kann – andernfalls ist die Bewertung zu löschen –, wenn die Echtheit einer Bewertung angezweifelt wird. Dem sogenannten „Klarnamenbeschluss“ ging der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von Rechtsanwalt Jan Meyer, Inhaber der Kanzlei SterneAdvo, voraus. Er hatte im Namen eines Mandanten die Echtheit einer Bewertung auf Kununu angezweifelt.

Bisher legte Kununu lediglich anonymisierte Nachweise von Bewertern vor. Bestehen berechtigte Zweifel an der Echtheit der bewertenden Person, muss die Plattform den Verfasser so individualisieren, dass sich der geschäftliche Kontakt überprüfen lässt – oder die Bewertung dauerhaft löschen. Das ist insbesondere dann relevant, wenn unklar ist, ob die bewertende Person überhaupt Kontakt mit dem bewerteten Unternehmen hatte.

Was das für Arbeitgeber bedeutet

Für Arbeitgeber ist dieser Beschluss von erheblicher Bedeutung. Bisher mussten sie ungerechtfertigte negative Bewertungen hinnehmen, die möglicherweise aus unlauteren Motiven verfasst wurden. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels können solche Bewertungen den Ruf und die Attraktivität eines Unternehmens erheblich beschädigen.

Das Gericht stellte zudem klar, dass es nicht rechtsmissbräuchlich ist, wenn ausschließlich die negativen Bewertungen angegriffen und die positiven unangefochten gelassen werden. Ebenso wurde bestätigt: Die Beauftragung einer auf die Beanstandung rechtswidriger Online-Bewertungen spezialisierten Kanzlei wie SterneAdvo ist nicht rechtsmissbräuchlich.

Wer ein Unternehmen öffentlich bewertet, muss sich im Streitfall greifen lassen – andernfalls hat die Bewertung im Netz nichts zu suchen. So lässt sich die Echtheit beanstandeter Online-Bewertungen im Streitfall überprüfen.

Original-Beschluss zum Download

OLG Hamburg, Beschluss vom 08.02.2024, Az. 7 W 11/24. Mandantenbezogene Daten sind geschwärzt.

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