Kununu verklagen: Kann man gegen Bewertungen vorgehen?

Einleitung: Kununu verklagen – Ist das möglich?

Die Bewertungsplattform Kununu bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Arbeitgeber zu bewerten. Doch was passiert, wenn eine Bewertung ungerecht oder sogar falsch ist? Kann man in diesem Fall Kununu verklagen? In diesem Artikel gehen wir auf diese Fragen ein und beleuchten die rechtlichen Aspekte rund um das Thema “Kununu verklagen”.

kununu verklagen

Begriffserklärungen: Was bedeutet “Kununu verklagen”?

Unter dem Begriff “Kununu verklagen” versteht man den juristischen Schritt, gegen die Bewertungsplattform vorzugehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Arbeitgeber der Meinung ist, dass eine abgegebene Bewertung ungerecht, falsch oder diffamierend ist. Dabei geht es jedoch nicht darum, Kununu als Plattform an sich anzufechten, sondern spezifische Inhalte, die auf dieser Plattform veröffentlicht wurden.

Vertiefendes Fachwissen: Rechtliche Grundlagen

Grundsätzlich haben Arbeitgeber das Recht, gegen falsche oder diffamierende Bewertungen vorzugehen. Dabei spielt das Urteil des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) eine entscheidende Rolle. In diesem Urteil wurde entschieden, dass Kununu bei berechtigten Zweifeln an der Authentizität einer Bewertung den Klarnamen des Bewerters preisgeben muss. Dieses Urteil, das von Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo erstritten wurde, hat die rechtliche Situation für Arbeitgeber deutlich verbessert. Mehr Informationen zum Urteil finden Sie hier.

Konkrete Praxisbeispiele: Wie kann man gegen Bewertungen vorgehen?

Wenn Sie als Arbeitgeber eine ungerechte oder falsche Bewertung auf Kununu entdecken, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Zunächst können Sie die Bewertung bei Kununu melden und um Überprüfung bitten. Sollte dies nicht zum gewünschten Ergebnis führen, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Hierbei ist es ratsam, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden, der Erfahrung im Umgang mit solchen Fällen hat. Ein Beispiel für eine solche Kanzlei ist SterneAdvo, die bereits erfolgreich gegen Kununu vorgegangen ist.

Handlungsempfehlungen: Was sollten Arbeitgeber tun?

Wenn Sie als Arbeitgeber mit einer ungerechten oder falschen Bewertung konfrontiert sind, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und die Situation sachlich analysieren. Bewahren Sie alle Beweise, die die Falschheit der Bewertung belegen können. Kontaktieren Sie anschließend Kununu und bitten Sie um Überprüfung der Bewertung. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Dabei kann es hilfreich sein, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema.

Fazit: Kann man Kununu verklagen?

Ja, es ist grundsätzlich möglich, gegen ungerechte oder falsche Bewertungen auf Kununu vorzugehen. Dabei spielt das Urteil des OLG Hamburg eine entscheidende Rolle. Es empfiehlt sich, in solchen Fällen einen spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.