Kununu verklagen: Alles, was Sie wissen müssen

Einleitung: Kununu verklagen – Was Sie wissen müssen

Das Bewertungsportal Kununu bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Arbeitgeber zu bewerten. Doch was passiert, wenn eine negative Bewertung auf der Plattform erscheint, die der Arbeitgeber für ungerecht oder falsch hält? Kann man in diesem Fall Kununu verklagen? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zu diesem Thema und wie das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) die Situation für Arbeitgeber beeinflusst hat.

kununu verklagen

Begriffserklärungen: Was bedeutet “Kununu verklagen”?

Unter dem Begriff “Kununu verklagen” versteht man den rechtlichen Schritt eines Arbeitgebers gegen das Bewertungsportal Kununu vorzugehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Arbeitgeber der Meinung ist, dass eine negative Bewertung ungerechtfertigt ist und sein Unternehmen schädigt. Dabei kann es um die Löschung der Bewertung gehen oder auch um die Herausgabe des Klarnamens des Verfassers.

Vertiefendes Fachwissen: Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil

Ein wichtiger Meilenstein in Bezug auf das Thema “Kununu verklagen” ist das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24). Dieses Urteil hat die Rechtslage für Arbeitgeber deutlich verbessert. Es besagt, dass Kununu im Streitfall den Klarnamen des Bewertungsverfassers herausgeben muss. Dieses Urteil wurde von Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo persönlich erstritten und stellt eine wichtige Grundlage für rechtliche Schritte gegen Kununu dar. Mehr Informationen zum Urteil finden Sie hier.

Konkrete Praxisbeispiele: Kununu verklagen in der Realität

Ein konkretes Beispiel für das Vorgehen gegen Kununu ist der Fall eines Unternehmens, das eine negative Bewertung auf der Plattform entdeckt hat. Das Unternehmen war der Meinung, dass die Bewertung falsch und schädigend war und entschied sich deshalb, Kununu zu verklagen. Aufgrund des OLG Hamburg-Klarnamenurteils konnte das Unternehmen den Klarnamen des Verfassers ermitteln und anschließend rechtliche Schritte einleiten.

Handlungsempfehlungen: Was Sie tun können

Wenn Sie als Arbeitgeber mit einer negativen Bewertung auf Kununu konfrontiert sind, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Zunächst sollten Sie prüfen, ob die Bewertung tatsächlich falsch oder ungerecht ist. Ist dies der Fall, können Sie Kununu auffordern, die Bewertung zu löschen. Sollte dies nicht zum gewünschten Ergebnis führen, können Sie erwägen, Kununu zu verklagen. Hierbei kann das OLG Hamburg-Klarnamenurteil eine wichtige Rolle spielen. Es empfiehlt sich, in solchen Fällen einen erfahrenen Anwalt zu Rate zu ziehen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Fazit: Kununu verklagen – Ihre Möglichkeiten

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Arbeitgeber durchaus Möglichkeiten haben, gegen negative Bewertungen auf Kununu vorzugehen. Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil hat die Rechtslage in diesem Bereich deutlich verbessert. Dennoch sollten Sie in solchen Fällen stets einen erfahrenen Anwalt zu Rate ziehen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.