Kununu Strafanzeige: Was Sie tun können, um sich zu schützen

Kununu Strafanzeige: Wie Sie sich als Arbeitgeber schützen können

Die Bewertungsplattform Kununu bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Erfahrungen mit Arbeitgebern öffentlich zu teilen. Doch was passiert, wenn eine negative Bewertung auf Kununu veröffentlicht wird und der Arbeitgeber sich ungerecht behandelt fühlt? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie sich bei einer Kununu Strafanzeige schützen können und welche Rolle das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) dabei spielt.

Kununu strafanzeige

Was ist eine Kununu Strafanzeige?

Eine Kununu Strafanzeige bezieht sich auf den Fall, dass ein Arbeitgeber rechtliche Schritte gegen eine negative Bewertung auf der Plattform einleitet. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die Bewertung unwahre Tatsachenbehauptungen enthält oder die Persönlichkeitsrechte des Arbeitgebers verletzt.

Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil und seine Bedeutung

Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) hat einen entscheidenden Einfluss auf die Handhabung von Kununu Strafanzeigen. Das Urteil besagt, dass Kununu im Falle einer rechtswidrigen Bewertung den Klarnamen des Bewertenden preisgeben muss. Dies ermöglicht es dem betroffenen Arbeitgeber, gegen den Verfasser der Bewertung vorzugehen. Mehr Informationen zum Urteil finden Sie hier.

Wie Sie sich bei einer Kununu Strafanzeige schützen können

Wenn Sie als Arbeitgeber von einer negativen Bewertung auf Kununu betroffen sind, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Sie sich schützen können. Zunächst sollten Sie prüfen, ob die Bewertung tatsächlich rechtswidrig ist. Hierbei kann ein Anwalt hilfreich sein. Sollte dies der Fall sein, können Sie eine Kununu Strafanzeige einleiten und das Portal auffordern, die Bewertung zu löschen oder den Klarnamen des Verfassers preiszugeben.

Konkrete Praxisbeispiele

Ein Beispiel für eine erfolgreiche Kununu Strafanzeige ist der Fall eines Unternehmens, das durch eine negative Bewertung auf Kununu geschädigt wurde. Die Bewertung enthielt unwahre Tatsachenbehauptungen und verletzte die Persönlichkeitsrechte des Unternehmens. Nachdem das Unternehmen eine Kununu Strafanzeige eingeleitet hatte und das OLG Hamburg-Klarnamenurteil heranzog, wurde die Bewertung schließlich gelöscht.

Handlungsempfehlungen

Sollten Sie als Arbeitgeber von einer negativen Bewertung auf Kununu betroffen sein, empfehlen wir Ihnen, zunächst die Rechtswidrigkeit der Bewertung prüfen zu lassen. Sollte die Bewertung rechtswidrig sein, können Sie eine Kununu Strafanzeige einleiten und das Portal auffordern, die Bewertung zu löschen oder den Klarnamen des Verfassers preiszugeben. Hierbei kann Ihnen ein Anwalt behilflich sein. Weitere Informationen finden Sie hier.

Fazit

Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil hat einen entscheidenden Einfluss auf die Handhabung von Kununu Strafanzeigen. Es ermöglicht es Arbeitgebern, gegen rechtswidrige Bewertungen vorzugehen und sich so effektiv zu schützen. Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.