Ihre Kununu Bewertung löschen: Ein Schritt-für-Schritt-Leitfaden

Ihre Kununu Bewertung löschen: Ein Schritt-für-Schritt-Leitfaden

Die Plattform Kununu bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Arbeitgeber zu bewerten. Diese Bewertungen können jedoch für Arbeitgeber problematisch sein, besonders wenn sie negativ ausfallen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre “kununu bewertung löschen” können und welche Schritte dafür notwendig sind.

kununu bewertung löschen

Begriffserklärungen

Kununu ist eine Online-Plattform, auf der Arbeitnehmer anonym Bewertungen über ihre aktuellen oder ehemaligen Arbeitgeber abgeben können. Diese Bewertungen können sowohl positive als auch negative Aspekte des Arbeitsverhältnisses beleuchten. Es kann jedoch vorkommen, dass Arbeitgeber mit einer oder mehreren dieser Bewertungen nicht einverstanden sind und diese daher löschen möchten.

Vertiefendes Fachwissen

Das Löschen einer Kununu-Bewertung ist nicht immer einfach. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, unter denen eine Löschung möglich ist. Besonders relevant ist hier das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24). Dieses Urteil besagt, dass Kununu bei berechtigtem Interesse des Arbeitgebers den Klarnamen des Bewertenden preisgeben muss. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Arbeitgeber den Verdacht hat, dass die Bewertung falsche Tatsachenbehauptungen enthält. Mehr Informationen zu diesem Urteil finden Sie hier.

Konkrete Praxisbeispiele

Ein Beispiel für die Anwendung dieses Urteils könnte folgendermaßen aussehen: Ein Arbeitgeber erhält auf Kununu eine negative Bewertung, in der behauptet wird, dass er seine Mitarbeiter unfair behandelt. Der Arbeitgeber ist jedoch der Meinung, dass diese Behauptung nicht der Wahrheit entspricht. Er kann nun bei Kununu beantragen, den Klarnamen des Bewertenden zu erfahren, um gegen die Bewertung vorgehen zu können. Wenn Kununu diesem Antrag stattgibt, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, rechtliche Schritte gegen den Bewertenden einzuleiten und so möglicherweise die Löschung der Bewertung zu erreichen.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie als Arbeitgeber eine negative Kununu-Bewertung löschen möchten, sollten Sie zunächst prüfen, ob die Voraussetzungen des OLG Hamburg-Klarnamenurteils erfüllt sind. Ist dies der Fall, können Sie bei Kununu einen Antrag auf Herausgabe des Klaranmens stellen. Sollte Kununu Ihrem Antrag stattgeben, haben Sie die Möglichkeit, rechtliche Schritte gegen den Bewertenden einzuleiten. Hierbei kann es hilfreich sein, einen spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen.

Prägnantes Fazit mit Mehrwert

Das Löschen einer Kununu-Bewertung ist nicht immer einfach, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil bietet Arbeitgebern hierbei eine wichtige Grundlage. Es empfiehlt sich, bei diesem Prozess einen spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.