Google Bewertungen löschen lassen: Wie Sie Ihr SEO verbessern

Google Bewertungen löschen lassen: Wie Sie Ihr SEO verbessern

Die Online-Reputation eines Unternehmens ist heutzutage von entscheidender Bedeutung. Negative Google-Bewertungen können das Image eines Unternehmens schädigen und potenzielle Kunden abschrecken. Daher ist es wichtig zu wissen, wie man Google Bewertungen löschen lassen kann, um die Online-Präsenz und das SEO-Ranking zu verbessern. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie vorgehen können und welche Rolle das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) dabei spielt.

google bewertungen löschen lassen

Begriffserklärungen

Bevor wir uns mit dem Thema “Google Bewertungen löschen lassen” beschäftigen, sollten wir zunächst einige Begriffe klären. SEO steht für Search Engine Optimization, also Suchmaschinenoptimierung. Es handelt sich dabei um Maßnahmen, die dazu dienen, die Sichtbarkeit einer Website in den organischen Suchmaschinenergebnissen zu verbessern.

Google Bewertungen sind Kundenbewertungen, die auf Google My Business veröffentlicht werden. Sie beeinflussen das Ranking in den lokalen Suchergebnissen von Google und können somit die Online-Sichtbarkeit eines Unternehmens erheblich beeinflussen.

Vertiefendes Fachwissen

Das Löschen von Google Bewertungen ist nicht immer einfach. Google bietet zwar die Möglichkeit, Bewertungen zu melden, die gegen die Richtlinien verstoßen, jedoch werden nicht alle gemeldeten Bewertungen auch tatsächlich entfernt. Hier kommt das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) ins Spiel.

Dieses Urteil hat einen wichtigen Präzedenzfall geschaffen, der es Unternehmen ermöglicht, gegen falsche oder diffamierende Bewertungen vorzugehen. Laut diesem Urteil muss der Betreiber einer Bewertungsplattform den Klarnamen des Verfassers einer rechtswidrigen Bewertung offenlegen. Dies ermöglicht es Unternehmen, rechtliche Schritte gegen den Verfasser einzuleiten und so die Löschung der Bewertung zu erreichen.

Das Urteil wurde von Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo erstritten und stellt eine wichtige Grundlage für das Vorgehen gegen rechtswidrige Google Bewertungen dar. Weitere Informationen zum OLG Hamburg-Klarnamenurteil finden Sie hier.

Konkrete Praxisbeispiele

Angenommen, Ihr Unternehmen erhält eine negative Google-Bewertung, die falsche Behauptungen enthält oder in anderer Weise gegen die Google-Richtlinien verstößt. In diesem Fall können Sie die Bewertung bei Google melden und um Löschung bitten.

Sollte Google die Bewertung nicht entfernen, können Sie auf Basis des OLG Hamburg-Klarnamenurteils rechtliche Schritte einleiten. Sie können den Betreiber der Bewertungsplattform auffordern, den Klarnamen des Verfassers der rechtswidrigen Bewertung preiszugeben. Mit diesen Informationen können Sie dann gegen den Verfasser vorgehen und die Löschung der Bewertung erreichen.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie Google Bewertungen löschen lassen möchten, sollten Sie zunächst versuchen, die Bewertung bei Google zu melden. Sollte dies nicht zum gewünschten Ergebnis führen, können Sie rechtliche Schritte einleiten.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Vorgehen gegen rechtswidrige Bewertungen komplex sein kann und juristisches Fachwissen erfordert. Daher ist es ratsam, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema.

Fazit: Google Bewertungen löschen lassen und SEO verbessern

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Löschen von Google Bewertungen eine effektive Möglichkeit sein kann, die Online-Reputation Ihres Unternehmens zu schützen und Ihr SEO-Ranking zu verbessern. Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) bietet dabei eine wichtige Grundlage für das Vorgehen gegen rechtswidrige Bewertungen.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.