Google Bewertungen löschen lassen: Wie Sie es effektiv machen

Google Bewertungen löschen lassen: Wie Sie es effektiv machen

Das Internet hat die Art und Weise, wie wir Geschäfte betreiben, grundlegend verändert. Eine dieser Veränderungen ist die zunehmende Bedeutung von Online-Bewertungen. Google Bewertungen können einen erheblichen Einfluss auf das Image Ihres Unternehmens haben. Negative Bewertungen können potenzielle Kunden abschrecken und das Vertrauen in Ihr Unternehmen untergraben. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie Sie Google Bewertungen löschen lassen können.

google bewertungen löschen lassen

Begriffserklärungen

Bevor wir uns damit beschäftigen, wie Sie Google Bewertungen löschen lassen können, ist es hilfreich, einige Begriffe zu klären. Eine Google Bewertung ist eine öffentliche Beurteilung Ihres Unternehmens, die von Nutzern auf der Plattform Google My Business hinterlassen wird. Diese Bewertungen sind für jeden sichtbar, der nach Ihrem Unternehmen sucht oder auf dessen Google My Business-Seite stößt.

Vertiefendes Fachwissen

Es ist wichtig zu verstehen, dass nicht jede negative Google Bewertung gelöscht werden kann. Google hat Richtlinien für Bewertungen, die eingehalten werden müssen. Verstößt eine Bewertung gegen diese Richtlinien – zum Beispiel durch Hassreden, Spam oder irrelevante Inhalte – kann sie gemeldet und anschließend von Google entfernt werden. Jedoch können Bewertungen, die einfach nur negativ sind, aber ansonsten den Richtlinien entsprechen, nicht entfernt werden.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie machtlos gegen negative Bewertungen sind. Es gibt effektive Strategien, um mit solchen Bewertungen umzugehen. Eine davon ist die professionelle Reaktion auf die Bewertung. Eine gut formulierte, höfliche und konstruktive Antwort kann dazu beitragen, das Vertrauen in Ihr Unternehmen wiederherzustellen und zeigt anderen Nutzern, dass Sie sich um Ihre Kunden kümmern.

Konkrete Praxisbeispiele

Ein gutes Beispiel für den Umgang mit Google Bewertungen liefert das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24). In diesem Fall hat das Gericht entschieden, dass ein Arbeitgeber das Recht hat, die Identität eines anonymen Bewerter zu erfahren, wenn die Bewertung falsche Tatsachenbehauptungen enthält und das Persönlichkeitsrecht des Arbeitgebers verletzt.

Dieses Urteil hat einen wichtigen Präzedenzfall geschaffen und zeigt deutlich, dass Arbeitgeber nicht hilflos gegenüber ungerechtfertigten oder falschen Online-Bewertungen sind. Es unterstreicht auch die Bedeutung von juristischer Expertise im Umgang mit solchen Situationen.

Mehr Informationen zum OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24)

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie mit negativen Google Bewertungen konfrontiert sind, sollten Sie zunächst prüfen, ob die Bewertung gegen die Google-Richtlinien verstößt. Ist dies der Fall, können Sie die Bewertung melden und auf eine Löschung durch Google hoffen.

Sollte die Bewertung jedoch den Richtlinien entsprechen, ist es ratsam, professionell darauf zu reagieren. Zeigen Sie Verständnis für die Beschwerde des Kunden und bieten Sie eine Lösung an. Dies kann dazu beitragen, das Vertrauen in Ihr Unternehmen wiederherzustellen und zeigt anderen Nutzern, dass Sie sich um Ihre Kunden kümmern.

Sollten Sie jedoch mit falschen Tatsachenbehauptungen konfrontiert sein, kann es sinnvoll sein, juristische Schritte einzuleiten. In solchen Fällen kann das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) als Präzedenzfall dienen.

Weitere Informationen zum Umgang mit Online-Bewertungen

Prägnantes Fazit mit Mehrwert

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Google Bewertungen einen erheblichen Einfluss auf das Image Ihres Unternehmens haben können. Es ist daher wichtig zu wissen, wie man mit negativen Bewertungen umgeht und wann es sinnvoll ist, Google Bewertungen löschen zu lassen. Dabei kann juristische Expertise von großem Nutzen sein.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.