Google Bewertungen löschen: Ein Ratgeber für Online-Reputations-Management

Google Bewertungen löschen: Ein Ratgeber für Online-Reputations-Management

Google Bewertungen können einen erheblichen Einfluss auf das Image eines Unternehmens haben. Negative Bewertungen können potenzielle Kunden abschrecken und das Geschäft beeinträchtigen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie man Google Bewertungen löschen kann. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie vorgehen können, um unerwünschte Google Bewertungen zu entfernen und Ihre Online-Reputation zu verbessern.

google bewertungen löschen

Begriffserklärungen

Bevor wir uns mit dem Prozess des Löschens von Google Bewertungen befassen, ist es wichtig, einige Begriffe zu klären. Eine Google Bewertung ist eine öffentliche Beurteilung eines Unternehmens oder einer Dienstleistung, die von Nutzern auf der Plattform Google My Business hinterlassen wird. Diese Bewertungen sind für alle sichtbar und können sowohl positiv als auch negativ sein.

Das Online-Reputation-Management bezieht sich auf die Praktiken und Strategien, die ein Unternehmen anwendet, um sein Image im Internet positiv zu gestalten. Dazu gehört auch das Löschen von Google Bewertungen.

Vertiefendes Fachwissen

Das Löschen von Google Bewertungen ist nicht immer einfach. Google hat strenge Richtlinien für das Entfernen von Bewertungen und nicht jede negative Rezension kann gelöscht werden. Nur Bewertungen, die gegen die Richtlinien von Google verstoßen, können entfernt werden. Dazu gehören zum Beispiel Bewertungen, die Hassreden enthalten, nicht jugendfrei sind oder persönliche Informationen preisgeben.

Wenn eine Google Bewertung gegen diese Richtlinien verstößt, können Sie einen Antrag auf Löschung stellen. Dieser Prozess kann jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen und es gibt keine Garantie, dass die Bewertung tatsächlich entfernt wird.

Konkrete Praxisbeispiele

Ein gutes Beispiel für das erfolgreiche Löschen von Google Bewertungen ist das Urteil des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24). In diesem Fall hat das Gericht entschieden, dass ein Arbeitgeber das Recht hat, die Löschung einer negativen Bewertung zu verlangen, wenn diese unwahr ist oder das Unternehmen in einem falschen Licht darstellt. Dieses Urteil hat einen wichtigen Präzedenzfall geschaffen und zeigt, dass es möglich ist, unerwünschte Google Bewertungen zu löschen.

Mehr Informationen zu diesem Urteil finden Sie hier.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie eine Google Bewertung löschen möchten, sollten Sie zunächst prüfen, ob diese gegen die Richtlinien von Google verstößt. Wenn dies der Fall ist, können Sie einen Antrag auf Löschung stellen. Sollte die Bewertung nicht gegen die Richtlinien verstoßen, aber dennoch unwahr oder schädlich für Ihr Unternehmen sein, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Hierbei kann es hilfreich sein, einen Anwalt zu konsultieren.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Google Bewertungen löschen.

Prägnantes Fazit mit Mehrwert

Das Löschen von Google Bewertungen kann eine effektive Methode sein, um das Online-Image Ihres Unternehmens zu verbessern. Es ist jedoch wichtig, sich bewusst zu sein, dass nicht jede negative Bewertung gelöscht werden kann und dass der Prozess Zeit und möglicherweise rechtliche Unterstützung erfordern kann.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.