Die Kunst des Löschens: Ihre Kununu Bewertung entfernen
Im digitalen Zeitalter sind Online-Bewertungen für Arbeitgeber von großer Bedeutung. Sie können das Image eines Unternehmens prägen und potenzielle Bewerber beeinflussen. Doch was passiert, wenn eine negative oder ungerechtfertigte Bewertung auf der Plattform Kununu erscheint? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre Kununu Bewertung löschen können und welche rechtlichen Aspekte dabei zu beachten sind.

Was ist Kununu?
Kununu ist eine Online-Plattform, auf der Arbeitnehmer ihre aktuellen oder ehemaligen Arbeitgeber bewerten können. Die Bewertungen sind anonym und können sowohl positive als auch negative Aspekte des Arbeitsumfelds beleuchten. Für Arbeitgeber kann es daher von Vorteil sein, regelmäßig die auf Kununu veröffentlichten Bewertungen zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu ergreifen.
Warum sollten Sie Ihre Kununu Bewertung löschen wollen?
Negative Bewertungen können das Image eines Unternehmens schädigen und potenzielle Bewerber abschrecken. Besonders problematisch wird es, wenn die Bewertungen ungerecht oder sogar falsch sind. In solchen Fällen haben Arbeitgeber das Recht, die Löschung der Bewertung zu beantragen. Doch wie genau funktioniert das?
Wie können Sie Ihre Kununu Bewertung löschen?
Um eine Kununu Bewertung löschen zu lassen, können Sie zunächst den Kundenservice von Kununu kontaktieren und die Löschung der betreffenden Bewertung beantragen. Dabei sollten Sie genau darlegen, warum die Bewertung Ihrer Meinung nach ungerecht oder falsch ist. Kununu wird anschließend prüfen, ob die Beanstandung gerechtfertigt ist und gegebenenfalls die Bewertung entfernen.
Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24)
Das OLG Hamburg hat mit seinem Urteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) eine wichtige Entscheidung im Bereich des Reputationsrechts getroffen. Das Urteil besagt, dass Kununu im Streitfall den Klarnamen des Bewertungsverfassers nennen muss. Dieses Urteil wurde von Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo persönlich erstritten und hat einen großen Einfluss auf die Praxis für Arbeitgeber.Mehr Informationen zum Urteil finden Sie hier.
Praxisbeispiel: Kununu Bewertung löschen
Angenommen, ein Arbeitgeber erhält eine negative Bewertung auf Kununu, die er für ungerecht hält. Er kontaktiert den Kundenservice von Kununu und beantragt die Löschung der Bewertung. Kununu prüft den Fall und entscheidet, dass die Bewertung gerechtfertigt ist und nicht gelöscht wird. Der Arbeitgeber kann nun auf das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) verweisen und die Herausgabe des Klarnamens des Bewertungsverfassers verlangen. Mit diesem Namen kann er dann rechtliche Schritte gegen den Verfasser einleiten und dadurch auch die Löschung der Bewertung erreichen. Schließlich sind die allermeisten Bewerter nicht gewillt, für Ihre Falschaussagen geradezustehen.
Handlungsempfehlungen
Wenn Sie als Arbeitgeber mit einer ungerechten oder falschen Bewertung auf Kununu konfrontiert sind, sollten Sie zunächst den Kundenservice von Kununu kontaktieren und die Löschung der Bewertung beantragen. Sollte dies nicht zum gewünschten Ergebnis führen, können Sie auf das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) verweisen und die Herausgabe des Klarnamens des Bewertungsverfassers verlangen.Hier finden Sie weitere Informationen zur Ermittlung des Verfassers einer Kununu-Bewertung.
Fazit
Das Löschen einer Kununu Bewertung kann für Arbeitgeber eine Herausforderung sein. Doch mit dem richtigen Vorgehen und der Kenntnis der rechtlichen Grundlagen ist es möglich, ungerechte oder falsche Bewertungen entfernen zu lassen. Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) bietet dabei eine wichtige Grundlage.Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.
Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.
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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.
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