Kanzlei für Online-Reputationsrecht

Ungerecht­fertigte
Negativ-Bewertungen entfernen

Rechtsanwalt Jan Meyer hat den wegweisenden Beschluss zur Klarnamenpflicht vor dem OLG Hamburg (Februar 2024) erwirkt. Die Entscheidung stärkt die Rechte betroffener Unternehmen erheblich und verpflichtet Plattformen unter bestimmten Voraussetzungen zur Offenlegung von Verfasserdaten oder zur Löschung der Bewertung.

Die Kanzlei SterneAdvo hat im gesamten DACH-Raum bereits über 10.000 Bewertungen erfolgreich entfernen lassen. Zu den betreuten Mandanten zählen überwiegend mittelständische Unternehmen, Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen.

Top-Bewertung bei Google: Basierend auf 348 Bewertungen

425 Kundenbewertungen: Authentizität 23.02.2026

Löschung oder Identifizierung!

Rechtsanwalt Jan Meyer erreicht Aufhebung der Anonymität vor dem OLG Hamburg gegen Bewertungsportal!

Die Folgen anonymer Verleumdungen für Ihr Unternehmen

Top-Bewerber durch schlechte Bewertungen abgeschreckt

Negative Online-Rückmeldungen verhindern, dass sich qualifizierte Fachkräfte für Ihr Unternehmen interessieren. Solche Einträge beeinflussen den Ruf und erschweren die Gewinnung neuer Talente erheblich.

Wirtschaftliche Verluste durch geschwächte Außenwirkung

Unvorteilhafte digitale Inhalte können Umsatz und Geschäfts­abschlüsse negativ beeinflussen. Kunden könnten sich für die Konkurrenz entscheiden, deren Markenbild überzeugender erscheint.

Vertrauensverlust bei Kunden, Partnern und potenziellen Mit­arbeitern

Unfaire Bewertungen schwächen das Ansehen Ihrer Leistungen und Angebote. Das kann wichtige Partnerschaften beeinträchtigen und sowohl neue als auch bestehende Geschäfts­beziehungen gefährden.

Emotionaler Druck auf Führungskräfte durch ungerechte Angriffe

Unfaire Bewertungen führen bei Geschäfts­führern zu erheblichem Druck und Frustration. Diese Angriffe beeinträchtigen den Fokus auf wesentliche Aufgaben und können das Arbeits­umfeld nachhaltig belasten.

SterneAdvo in den Medien

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