<!-- ENTWURF (2026-07-11), neu verfasst – RA-Freigabe vor Go-Live. Informativ, keine Erfolgsversprechen. -->
Gefälschte Bewertungen sind kein Randphänomen. Sie entstehen aus Wettbewerb, aus Frust ausgeschiedener Mitarbeiter oder werden gezielt eingekauft. Für betroffene Unternehmen sind sie doppelt gefährlich: Sie verzerren das öffentliche Bild – und wer sie erkennt, hat oft gute rechtliche Ansätze, dagegen vorzugehen. Denn eine gefälschte Bewertung ist keine zulässige Meinung, sondern regelmäßig rechtswidrig.
Typische Anzeichen für eine Fake-Bewertung
Ein einzelnes Merkmal beweist nichts – aber je mehr zusammenkommen, desto begründeter ist der Verdacht:
- Kein erkennbarer Geschäftskontakt: Die Bewertung passt zu keinem realen Vorgang; es gibt keinen Kunden, keine Buchung, keinen Fall.
- Auffälliges Timing: Mehrere negative Bewertungen tauchen kurz hintereinander auf – etwa nach einer Kündigung, einem Streit oder einem Wettbewerbsvorstoß.
- Vage oder unpassende Inhalte: Die Kritik bleibt allgemein, nennt Details, die nicht stimmen, oder passt eher zu einem anderen Unternehmen.
- Anonyme oder frische Profile: Der Verfasser tritt anonym auf oder nutzt ein neu angelegtes Profil, das fast nur negative Bewertungen abgibt.
- Sprachliche Muster: Ähnlicher Wortlaut in mehreren Bewertungen deutet auf koordiniertes Vorgehen hin.
- Reine Sternewertung ohne Text: Eine kommentarlose Ein-Stern-Bewertung lässt sich kaum mit einer echten Erfahrung erklären.
Warum gefälschte Bewertungen rechtswidrig sind
Eine Bewertung ist nur dann geschützt, wenn ihr ein tatsächlicher Kontakt zum Unternehmen zugrunde liegt. Fehlt dieser Bezug, handelt es sich nicht um eine zulässige Meinungsäußerung. Kommen unwahre Tatsachenbehauptungen hinzu, ist die Grenze ohnehin überschritten. Gefälschte Bewertungen können daher gleich aus mehreren Richtungen angegriffen werden – über das Persönlichkeits- und Unternehmenspersönlichkeitsrecht ebenso wie über das Wettbewerbsrecht, wenn sie aus dem Wettbewerb stammen.
Was Sie tun können
- Sammeln statt reagieren: Dokumentieren Sie die verdächtigen Bewertungen mit Datum und Screenshot. Antworten Sie nicht öffentlich und kontaktieren Sie den Verfasser nicht selbst.
- Muster erkennen: Halten Sie fest, was den Verdacht begründet – Timing, fehlender Kontakt, Häufung, Sprache.
- Beanstanden lassen: Auf eine substantiierte Beanstandung hin muss die Plattform den Eintrag überprüfen. Lässt sich ein echter Kontakt nicht belegen, ist die Bewertung zu entfernen.
- Verfasser identifizieren: Bei rechtswidrigen Inhalten kann ein Auskunftsanspruch bestehen, über den sich anonyme Verfasser namhaft machen lassen.
Ein besonders wirksamer Hebel gegen anonyme Fake-Bewertungen ist die Klarnamenrechtsprechung, die Rechtsanwalt Jan Meyer (SterneAdvo) vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht erwirkt hat (Beschluss vom 8. Februar 2024, Az. 7 W 11/24). Rügt das bewertete Unternehmen, dass einer Bewertung kein echter Geschäftskontakt zugrunde liegt, muss das Portal den Verfasser so benennen, dass sich der behauptete Kontakt überprüfen lässt – oder die Bewertung entfernen. Rechtsgrundlage ist der Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB analog in Verbindung mit § 823 Abs. 1 BGB, nicht das Datenschutzrecht (TDDDG). Die Grundsätze gelten übertragbar für Google, Kununu, Trustpilot und weitere Portale.
Häufige Fragen
Reicht ein Verdacht, um eine Bewertung entfernen zu lassen?
Ein bloßes Bauchgefühl genügt nicht. Je konkreter Sie den fehlenden Geschäftskontakt oder die Unwahrheit belegen, desto tragfähiger ist die Beanstandung.
Kann ich herausfinden, wer die Fake-Bewertung geschrieben hat?
In geeigneten Fällen ja. Bei rechtswidrigen Inhalten kann ein Auskunftsanspruch bestehen – die Grundlage, um Unterlassung und Schadensersatz durchzusetzen.
Was, wenn die Bewertung von einem Mitbewerber stammt?
Dann kommt zusätzlich das Wettbewerbsrecht ins Spiel. Gezielte Herabsetzung durch Konkurrenten ist unlauter und lässt sich entsprechend verfolgen.
Kosten: Wir arbeiten auf Selbstzahlerbasis
Selbstzahlerbasis statt Rechtsschutzversicherung: Wir bearbeiten bewusst keine Rechtsschutzversicherungsmandate (Deckung wird oft abgelehnt, der Streitwert im Nachgang gedrückt, der Aufwand übersteigt den Ertrag) – die Anwalts- und Gerichtskosten nach RVG trägt am Ende das unterliegende Bewertungsportal.