Presseinformation · Grundsatzentscheidung
Klarname statt Anonymität: OLG Hamburg verpflichtet Kununu zur Offenlegung – oder Löschung
Der von Rechtsanwalt Jan Meyer (SterneAdvo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) erstrittene Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 8. Februar 2024 (Az. 7 W 11/24) stärkt die Rechte von Arbeitgebern gegenüber anonymen Bewertungen erheblich – und wird inzwischen vom Landgericht Hamburg fortgeführt.
Düsseldorf/Hamburg · Az. 7 W 11/24
Die Kernaussage
Bewertungsportale können sich nicht mehr pauschal hinter der Anonymität ihrer Nutzer verstecken: Bestehen begründete Zweifel an der Echtheit einer negativen Bewertung, muss die Plattform entweder die Identität des Verfassers offenlegen oder die Bewertung entfernen. Lediglich anonymisierte „Nachweise" eines angeblichen Bewertungskontakts genügen nicht mehr.
„Anonymität ist kein Freibrief. Wer ein Unternehmen öffentlich bewertet, muss sich im Streitfall greifen lassen – sonst hat die Bewertung im Netz nichts zu suchen."
Rechtsanwalt Jan Meyer, SterneAdvo
Der Hintergrund
Ausgangspunkt war eine anonyme, für den betroffenen Arbeitgeber rufschädigende Bewertung, deren Echtheit sich nicht belegen ließ. Rechtsanwalt Jan Meyer setzte den Auskunfts- bzw. Löschungsanspruch gerichtlich durch. Das OLG Hamburg bestätigte die Linie und schuf damit einen Präzedenzfall, auf den sich betroffene Unternehmen seither berufen können.
„Für Arbeitgeber ist das ein Wendepunkt: Sie sind rechtswidrigen, anonymen Bewertungen nicht länger schutzlos ausgeliefert. Kann die Plattform die Echtheit nicht belegen, muss die Bewertung weichen."
Rechtsanwalt Jan Meyer, SterneAdvo
Chronologie: Vom Grundsatzbeschluss zur gefestigten Rechtsprechung
- 08.02.2024OLG Hamburg · Az. 7 W 11/24
Grundsatzbeschluss: Bei Zweifeln an der Echtheit einer Bewertung muss die Plattform den Verfasser identifizierbar machen – andernfalls ist die Bewertung zu löschen.
- 29.11.2024LG Hamburg
Im Widerspruchsverfahren bestätigt: Die auf dieser Grundlage erwirkte einstweilige Verfügung bleibt bestehen, die anonyme Bewertung gelöscht.
- 08.01.2025LG Hamburg
Erstmals schriftlich begründet folgt das Landgericht der OLG-Rechtsprechung – die Linie verfestigt sich.
Was das für Arbeitgeber bedeutet
Unternehmen, Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Kanzleien, die mit anonymen, unwahren Bewertungen konfrontiert sind, haben nun ein starkes Instrument in der Hand: Sie können die Offenlegung des Verfassers verlangen – oder die Löschung durchsetzen, wenn ein realer Bewertungskontakt nicht nachgewiesen wird.
Bisheriges Medienecho
Über den Beschluss und seine Folgen berichteten u. a. die führenden juristischen Fachmedien sowie die Wirtschafts- und Publikumspresse:
„Die Arbeitgeberin muss sich einer schlechten Bewertung nicht einfach ausgeliefert sehen.“
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„kununu muss entweder den Klarnamen des Users herausgeben oder den Beitrag löschen“
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„Kununu-Urteil: Jobbewertungsportal nicht mehr anonym“
Artikel lesen„Kritisiertes Unternehmen kann sich leichter wehren“
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„Job-Bewertungsplattform muss Klarnamen nennen oder Eintrag löschen“
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„Bewertungsplattform muss prüfen, ob die bewertende Person Arbeitnehmer gewesen ist“
Artikel lesen„kununu hebt die Anonymität der bewertenden Person auf, also Ross und Reiter nennen“
Artikel lesen„Kununu muss im Streitfall Klarnamen nennen“
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„Hammer-Urteil: Kununu muss Klarnamen preisgeben“
Artikel lesen„Bei Zweifeln an der Echtheit einer Bewertung … muss die Identität des Bewertenden offenbart werden“
Artikel lesen„kann er von der Plattform die Herausgabe des Klarnamens verlangen“
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„Kununu soll Namen der Bewertungsschreiber nennen“
Artikel lesen„Kununu soll Namen der Bewertungsschreiber nennen – was bedeutet das für die Plattform?“
Artikel lesenPressematerial
- Portrait RA Jan Meyer (JPG)
- Geschwärzter Beschluss OLG Hamburg 7 W 11/24 auf Anfrage
- Pressemitteilung (PDF) auf Anfrage
Abdruck honorarfrei bei Quellenangabe „SterneAdvo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH". Belegexemplar erbeten.
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