Kununu verklagen: Wie Sie sich gegen negative Bewertungen wehren können

Wie Sie sich gegen negative Bewertungen auf Kununu wehren können

Sie sind Arbeitgeber und haben negative Bewertungen auf Kununu erhalten? Sie fragen sich, ob Sie Kununu verklagen können, um diese Bewertungen entfernen zu lassen? In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie vorgehen können und welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben. Dabei beziehen wir uns auf das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24), das einen wichtigen Präzedenzfall in dieser Angelegenheit darstellt.

kununu verklagen

Was ist Kununu?

Kununu ist eine Online-Plattform, auf der Arbeitnehmer anonym Bewertungen über ihren aktuellen oder ehemaligen Arbeitgeber abgeben können. Diese Bewertungen können sowohl positiv als auch negativ sein und bieten potenziellen Bewerbern einen Einblick in die Arbeitsbedingungen des Unternehmens. Jedoch kann es vorkommen, dass Arbeitgeber mit negativen Bewertungen konfrontiert werden, die ihrer Meinung nach ungerechtfertigt oder sogar falsch sind.

Kununu verklagen: Ist das möglich?

Grundsätzlich ist es möglich, gegen negative Bewertungen auf Kununu vorzugehen. Jedoch ist es nicht immer notwendig, gleich zu klagen. Zunächst sollten Sie versuchen, mit dem Verfasser der Bewertung in Kontakt zu treten und eine Lösung zu finden. Sollte dies nicht möglich sein oder der Verfasser nicht reagieren, können Sie Kununu auffordern, die Bewertung zu entfernen. Hierbei ist es wichtig, dass Sie nachweisen können, dass die Bewertung falsch oder ungerechtfertigt ist.

Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24)

Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) hat einen wichtigen Präzedenzfall in Bezug auf negative Bewertungen auf Kununu geschaffen. In diesem Urteil wurde entschieden, dass Kununu im Falle einer Klage den Klarnamen des Verfassers einer negativen Bewertung preisgeben muss. Dieses Urteil wurde von Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo persönlich erstritten und bietet Arbeitgebern eine wichtige Grundlage für das Vorgehen gegen negative Bewertungen.Mehr Informationen zum Urteil finden Sie hier.

Praxisbeispiele: Vorgehen gegen negative Bewertungen

Nehmen wir an, Sie haben eine negative Bewertung auf Kununu erhalten und möchten dagegen vorgehen. Zunächst sollten Sie versuchen, den Verfasser der Bewertung zu kontaktieren und eine Lösung zu finden. Sollte dies nicht möglich sein oder der Verfasser nicht reagieren, können Sie Kununu auffordern, die Bewertung zu entfernen. Sollte Kununu dieser Aufforderung nicht nachkommen, können Sie auf Basis des OLG Hamburg-Klarnamenurteils vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) Klage einreichen und die Herausgabe des Klarnamens des Verfassers verlangen.

Handlungsempfehlungen: So gehen Sie vor

Wenn Sie negative Bewertungen auf Kununu erhalten haben und diese entfernen lassen möchten, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

  • Versuchen Sie zunächst, den Verfasser der Bewertung zu kontaktieren und eine Lösung zu finden.
  • Sollte dies nicht möglich sein oder der Verfasser nicht reagieren, fordern Sie Kununu auf, die Bewertung zu entfernen.
  • Kann Kununu Ihrer Aufforderung nicht nachkommen oder weigert sich das Unternehmen, können Sie auf Basis des OLG Hamburg-Klarnamenurteils vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) Klage einreichen und die Herausgabe des Klarnamens des Verfassers verlangen.

Fazit: Kununu verklagen ist möglich

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es durchaus möglich ist, gegen negative Bewertungen auf Kununu vorzugehen und gegebenenfalls auch Klage einzureichen. Dabei ist das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) eine wichtige Grundlage. Es empfiehlt sich jedoch immer, zunächst den Dialog mit dem Verfasser der Bewertung zu suchen und eine Lösung zu finden.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.