Kununu verklagen: So bewahren Sie einen kühlen Kopf

Kununu verklagen: So bewahren Sie einen kühlen Kopf

Das Internet bietet zahlreiche Plattformen, auf denen Arbeitnehmer ihre Erfahrungen mit ihren Arbeitgebern teilen können. Eine dieser Plattformen ist Kununu. Doch was passiert, wenn negative Bewertungen auf Kununu erscheinen, die das Image Ihres Unternehmens schädigen? In solchen Fällen denken viele Arbeitgeber darüber nach, Kununu zu verklagen. Doch wie geht man dabei vor und was gibt es zu beachten? Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick und hilft Ihnen dabei, einen kühlen Kopf zu bewahren.

kununu verklagen

Begriffserklärungen

Kununu ist eine Online-Plattform, auf der Arbeitnehmer anonym Bewertungen über ihre Arbeitgeber abgeben können. Diese Bewertungen können sowohl positiv als auch negativ sein und haben einen erheblichen Einfluss auf das Image eines Unternehmens. Wenn Sie als Arbeitgeber der Meinung sind, dass eine Bewertung ungerecht oder falsch ist, haben Sie die Möglichkeit, Kununu zu verklagen.

Vertiefendes Fachwissen

Das Verklagen von Kununu ist jedoch nicht so einfach, wie es zunächst klingen mag. Es gibt einige rechtliche Hürden zu nehmen und es ist wichtig, dass Sie sich gut informieren und beraten lassen. Ein wichtiger Punkt ist das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24). Dieses Urteil hat die Praxis für Arbeitgeber erheblich beeinflusst. Es besagt, dass Kununu im Streitfall den Klarnamen des Bewertungsschreibers nennen muss. Dieses Urteil wurde von Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo erstritten und stellt eine wichtige Grundlage dar, wenn Sie Kununu verklagen möchten.

Konkrete Praxisbeispiele

Ein Beispiel für einen solchen Fall ist das Unternehmen XY. Dieses Unternehmen erhielt eine negative Bewertung auf Kununu, die nach Ansicht des Unternehmens ungerecht und falsch war. Das Unternehmen entschied sich daher, Kununu zu verklagen und forderte die Herausgabe des Klarnamens des Bewertungsschreibers. Aufgrund des OLG Hamburg-Klarnamenurteils vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) war Kununu dazu verpflichtet, den Klarnamen herauszugeben.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie als Arbeitgeber in einer ähnlichen Situation sind und darüber nachdenken, Kununu zu verklagen, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und sich gut informieren. Es ist wichtig, dass Sie sich juristisch beraten lassen und alle notwendigen Schritte sorgfältig planen. Außerdem sollten Sie bedenken, dass das Verklagen von Kununu nicht immer die beste Lösung ist. Es kann auch sinnvoll sein, auf andere Weise auf die negative Bewertung zu reagieren, zum Beispiel durch eine Stellungnahme oder durch Verbesserungen im Unternehmen.

Prägnantes Fazit mit Mehrwert

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Verklagen von Kununu in bestimmten Fällen eine Option sein kann, wenn Sie als Arbeitgeber der Meinung sind, dass eine Bewertung ungerecht oder falsch ist. Es ist jedoch wichtig, dass Sie sich gut informieren und beraten lassen und alle notwendigen Schritte sorgfältig planen. Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) bietet dabei eine wichtige Grundlage.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.