Kununu verklagen: Ein Ausblick auf mögliche Resultate

Einleitung: Kununu verklagen – Ein Ausblick auf mögliche Resultate

Die Bewertungsplattform Kununu bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Arbeitgeber anonym zu bewerten. Doch was passiert, wenn Sie als Arbeitgeber das Gefühl haben, ungerecht bewertet worden zu sein und Kununu verklagen möchten? In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf mögliche Resultate und erklären, wie das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) die Situation beeinflusst hat.

kununu verklagen

Begriffserklärungen: Was bedeutet “Kununu verklagen”?

Wenn wir von “Kununu verklagen” sprechen, meinen wir rechtliche Schritte gegen die Plattform aufgrund von negativen oder falschen Bewertungen. Dabei kann es sich um eine Klage wegen Verleumdung, übler Nachrede oder falscher Tatsachenbehauptung handeln. Besonders relevant wurde dieses Thema durch das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24), welches hier nachgelesen werden kann.

Vertiefendes Fachwissen: Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil

Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) hat die Rechtslage bezüglich Kununu-Bewertungen maßgeblich beeinflusst. Das Urteil besagt, dass Kununu im Streitfall den Klarnamen des Bewertenden preisgeben muss. Dieses Präzedenzurteil wurde von Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo persönlich erstritten und stellt eine wichtige Grundlage für Arbeitgeber dar, die Kununu verklagen möchten.

Konkrete Praxisbeispiele: Was passiert, wenn Sie Kununu verklagen?

Ein konkretes Beispiel für das Vorgehen gegen Kununu liefert das bereits erwähnte OLG Hamburg-Klarnamenurteil. In diesem Fall hatte ein Arbeitgeber Kununu verklagt, da er sich durch eine negative Bewertung geschädigt fühlte. Das Gericht entschied zugunsten des Arbeitgebers und verpflichtete Kununu dazu, den Klarnamen des Bewertenden preiszugeben.

Ein weiteres Beispiel ist der Fall eines Unternehmens, das aufgrund mehrerer negativer Bewertungen einen signifikanten Geschäftsrückgang verzeichnete. Nachdem das Unternehmen Kununu verklagte und die Löschung der Bewertungen forderte, entschied das Gericht ebenfalls zugunsten des Arbeitgebers.

Handlungsempfehlungen: Wie sollten Sie vorgehen?

Wenn Sie als Arbeitgeber das Gefühl haben, ungerecht bewertet worden zu sein und überlegen, Kununu zu verklagen, sollten Sie zunächst juristischen Rat einholen. Ein erfahrener Anwalt kann Sie dabei unterstützen, die Situation zu bewerten und die richtigen Schritte einzuleiten. Dabei kann das OLG Hamburg-Klarnamenurteil als wichtige Grundlage dienen.

Es ist außerdem ratsam, sich mit den Bewertungen auseinanderzusetzen und gegebenenfalls auf diese zu reagieren. Eine professionelle und sachliche Antwort kann dazu beitragen, das Image Ihres Unternehmens zu verbessern und potenzielle Bewerber positiv zu beeinflussen.

Prägnantes Fazit mit Mehrwert

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es durchaus möglich ist, Kununu erfolgreich zu verklagen. Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil hat dabei neue Möglichkeiten für Arbeitgeber eröffnet, gegen ungerechte oder falsche Bewertungen vorzugehen. Dennoch sollte eine Klage gut überlegt und idealerweise mit juristischer Unterstützung angegangen werden.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.