Kununu Strafanzeige: Tipps zur Schadensbegrenzung

Einleitung: Kununu Strafanzeige – Was Sie wissen müssen

Die Plattform Kununu bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Arbeitgeber zu bewerten. Doch was passiert, wenn eine negative Bewertung auf der Plattform erscheint und Sie als Arbeitgeber davon betroffen sind? In einigen Fällen kann es sogar zu einer Kununu Strafanzeige kommen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie in solch einer Situation vorgehen können und welche Schritte zur Schadensbegrenzung sinnvoll sind.

Kununu strafanzeige

Begriffserklärungen: Was ist eine Kununu Strafanzeige?

Eine Kununu Strafanzeige bezieht sich auf den Fall, dass ein Arbeitgeber rechtliche Schritte gegen eine negative Bewertung auf der Plattform Kununu einleitet. Dabei kann es sich um Verleumdung, üble Nachrede oder falsche Tatsachenbehauptungen handeln. Solche Anschuldigungen können erheblichen Schaden für das Image eines Unternehmens verursachen und daher rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Vertiefendes Fachwissen: Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil

Ein wegweisendes Urteil in diesem Zusammenhang ist das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24). Dieses Urteil hat die Praxis für Arbeitgeber maßgeblich beeinflusst. Es besagt, dass Kununu im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung den Klarnamen des Bewertenden preisgeben muss. Dieses Urteil wurde von Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo persönlich erstritten und stellt eine wichtige Grundlage für Arbeitgeber dar, die gegen negative Bewertungen vorgehen möchten. Mehr Informationen zum OLG Hamburg-Klarnamenurteil finden Sie hier.

Konkrete Praxisbeispiele: Wie sieht die Umsetzung aus?

Angenommen, Ihr Unternehmen erhält eine negative Bewertung auf Kununu, die offensichtlich falsche Tatsachenbehauptungen enthält. In diesem Fall können Sie zunächst versuchen, mit dem Bewerter in Kontakt zu treten und die Situation zu klären. Sollte dies nicht möglich sein oder der Bewerter nicht kooperieren, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Hier kommt das OLG Hamburg-Klarnamenurteil ins Spiel: Mit Hilfe dieses Urteils können Sie Kununu dazu auffordern, den Klarnamen des Bewerters preiszugeben. Anschließend können Sie gegen den Bewerter vorgehen und gegebenenfalls eine Strafanzeige stellen.

Handlungsempfehlungen: Was sollten Sie tun?

Sollten Sie als Arbeitgeber mit einer negativen Bewertung auf Kununu konfrontiert werden, ist es wichtig, ruhig zu bleiben und strategisch vorzugehen. Zunächst sollten Sie versuchen, den Sachverhalt zu klären und den Dialog mit dem Bewerter zu suchen. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Dabei ist es ratsam, sich an einen erfahrenen Anwalt zu wenden, der sich mit dem Bewertungsrecht auskennt. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.

Prägnantes Fazit mit Mehrwert

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass negative Bewertungen auf Kununu für Arbeitgeber eine Herausforderung darstellen können. Jedoch gibt es Möglichkeiten, gegen solche Bewertungen vorzugehen und Schadensbegrenzung zu betreiben. Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil stellt dabei eine wichtige Grundlage dar. Es ermöglicht Arbeitgebern, gegen falsche Behauptungen vorzugehen und ihre Rechte zu wahren.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.