Kununu Strafanzeige: So schützen Sie Ihr Unternehmen
Die Plattform Kununu bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Arbeitgeber zu bewerten. Diese Bewertungen können jedoch für Unternehmen problematisch sein, insbesondere wenn sie falsch oder diffamierend sind. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie mit einer Kununu Strafanzeige Ihr Unternehmen schützen können. Dabei wird besonders auf das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) eingegangen, welches die rechtliche Situation für Arbeitgeber maßgeblich beeinflusst hat.

Begriffserklärungen
Bevor wir uns mit dem Thema Kununu Strafanzeige auseinandersetzen, sollten einige Begriffe geklärt werden. Kununu ist eine Online-Plattform, auf der Arbeitnehmer anonym ihre Arbeitgeber bewerten können. Eine Strafanzeige ist ein formelles Verfahren, das eingeleitet wird, wenn der Verdacht besteht, dass eine Straftat begangen wurde.
Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) ist ein wegweisendes Urteil in Bezug auf die Anonymität von Bewertungen auf Kununu. Es besagt, dass Kununu im Falle einer berechtigten Klage den Klarnamen des Bewertenden preisgeben muss. Dieses Urteil wurde von Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo erstritten und hat die rechtliche Situation für Arbeitgeber maßgeblich beeinflusst.
Vertiefendes Fachwissen
Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) hat die rechtliche Situation für Arbeitgeber in Bezug auf Kununu Bewertungen maßgeblich verändert. Vor diesem Urteil war es für Arbeitgeber nahezu unmöglich, gegen falsche oder diffamierende Bewertungen vorzugehen, da die Anonymität der Bewertenden gewahrt wurde.
Jedoch hat das Urteil klargestellt, dass Kununu im Falle einer berechtigten Klage den Klarnamen des Bewertenden preisgeben muss. Dies ermöglicht es Arbeitgebern, gegen falsche oder diffamierende Bewertungen vorzugehen und gegebenenfalls eine Kununu Strafanzeige zu stellen.
Konkrete Praxisbeispiele
Ein konkretes Praxisbeispiel für eine Kununu Strafanzeige ist das oben genannte OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24). In diesem Fall hatte ein Arbeitgeber geklagt, weil er sich durch eine negative Bewertung auf Kununu diffamiert fühlte. Das Gericht entschied zugunsten des Arbeitgebers und verpflichtete Kununu dazu, den Klarnamen des Bewertenden preiszugeben.
Dieses Urteil hat einen Präzedenzfall geschaffen und zeigt, dass Arbeitgeber nicht machtlos gegen falsche oder diffamierende Bewertungen auf Kununu sind. Sie haben die Möglichkeit, eine Kununu Strafanzeige zu stellen und so ihr Unternehmen zu schützen.
Handlungsempfehlungen
Wenn Sie als Arbeitgeber mit falschen oder diffamierenden Bewertungen auf Kununu konfrontiert sind, sollten Sie zunächst versuchen, mit dem Bewertenden in Kontakt zu treten und die Situation zu klären. Sollte dies nicht möglich sein oder sollte der Bewertende nicht kooperieren, können Sie eine Kununu Strafanzeige in Betracht ziehen. Darüber kann der Verfasser der Verfasser der strafbaren Kununu-Bewertung ermittelt werden.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Strafanzeige nur dann Erfolg hat, wenn die Bewertung tatsächlich falsch oder diffamierend ist.
Um den Prozess einer Kununu Strafanzeige erfolgreich durchzuführen, sollten Sie sich an einen erfahrenen Anwalt wenden. Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo hat das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) erstritten und verfügt über umfangreiche Erfahrungen in diesem Bereich.
Fazit
Das Thema Kununu Strafanzeige ist komplex und erfordert ein fundiertes juristisches Verständnis. Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) hat die rechtliche Situation für Arbeitgeber jedoch maßgeblich verbessert und ermöglicht es ihnen, gegen falsche oder diffamierende Bewertungen vorzugehen.
Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.
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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.
