Google Bewertungen löschen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Google Bewertungen löschen: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

Im digitalen Zeitalter sind Online-Bewertungen ein entscheidender Faktor für den Erfolg eines Unternehmens. Negative Bewertungen können das Image eines Unternehmens erheblich beeinträchtigen. Daher ist es wichtig zu wissen, wie man Google Bewertungen löschen kann. In diesem Artikel bieten wir Ihnen eine detaillierte Anleitung, um unerwünschte Google-Bewertungen zu entfernen.

google bewertungen löschen

Begriffserklärungen

Google Bewertungen sind Kundenmeinungen, die auf Google My Business veröffentlicht werden. Sie können von jedem mit einem Google-Konto abgegeben werden und sind für alle sichtbar, die nach Ihrem Unternehmen suchen. Leider können diese Bewertungen manchmal unfair oder sogar gefälscht sein. In solchen Fällen ist es möglich, Google Bewertungen zu löschen.

Vertiefendes Fachwissen

Das Löschen von Google Bewertungen ist nicht immer einfach. Google hat strenge Richtlinien für das Entfernen von Bewertungen und nicht jede negative Bewertung kann gelöscht werden. Es ist jedoch möglich, Bewertungen zu melden, die gegen Googles Richtlinien verstoßen. Dazu gehören unter anderem Hassreden, Spam oder gefälschte Bewertungen.

Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24)

Das Urteil des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) hat einen wichtigen Präzedenzfall in Bezug auf Online-Bewertungen geschaffen. In diesem Fall entschied das Gericht, dass Bewertungsportale verpflichtet sind, die Klarnamen von Bewertungsverfassern preiszugeben, wenn die Bewertung gegen das Gesetz verstößt oder falsche Tatsachenbehauptungen enthält. Dieses Urteil kann auch auf Google Bewertungen angewendet werden und bietet Unternehmen eine zusätzliche Möglichkeit, gegen unfaire oder gefälschte Bewertungen vorzugehen. Mehr Informationen zum OLG Hamburg-Klarnamenurteil finden Sie hier.

Konkrete Praxisbeispiele

Angenommen, Ihr Unternehmen erhält eine Google Bewertung, die offensichtlich falsche Informationen enthält. In diesem Fall können Sie die Bewertung melden und Google auffordern, sie zu entfernen. Wenn Google die Bewertung nicht entfernt, können Sie sich auf das OLG Hamburg-Klarnamenurteil berufen und den Verfasser der Bewertung auffordern, seine Behauptungen zu belegen oder die Bewertung zu entfernen.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie eine Google Bewertung löschen möchten, gehen Sie wie folgt vor:

  • Melden Sie sich in Ihrem Google My Business-Konto an.
  • Gehen Sie zur Seite “Bewertungen”.
  • Suchen Sie die Bewertung, die Sie löschen möchten, und klicken Sie auf das Dreipunkt-Menü neben der Bewertung.
  • Klicken Sie auf “Als unangemessen melden”.

Google wird die gemeldete Bewertung überprüfen und entscheiden, ob sie gegen die Richtlinien verstößt. Dieser Prozess kann einige Tage dauern. Wenn Google die Bewertung nicht entfernt und Sie glauben, dass sie falsche Informationen enthält, können Sie rechtliche Schritte einleiten und sich auf das OLG Hamburg-Klarnamenurteil berufen.

Prägnantes Fazit mit Mehrwert

Das Löschen von Google Bewertungen kann ein komplexer Prozess sein. Es ist wichtig, sich der Richtlinien von Google bewusst zu sein und zu wissen, wann rechtliche Schritte eingeleitet werden können. Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil bietet Unternehmen eine zusätzliche Möglichkeit, gegen unfaire oder gefälschte Bewertungen vorzugehen. Denken Sie daran, dass es immer ratsam ist, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn es um rechtliche Fragen geht.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.