Google Bewertungen löschen lassen: Wie Sie Ihren Online-Ruf verbessern
Im digitalen Zeitalter ist der Online-Ruf eines Unternehmens von entscheidender Bedeutung. Negative Google-Bewertungen können das Image eines Unternehmens erheblich beeinträchtigen. Daher ist es wichtig zu wissen, wie man Google Bewertungen löschen lassen kann, um den Online-Ruf zu verbessern. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über dieses wichtige Thema.

Begriffserklärungen
Google Bewertungen sind Kundenmeinungen, die auf der Plattform Google My Business veröffentlicht werden. Diese Bewertungen sind öffentlich sichtbar und können einen erheblichen Einfluss auf das Image eines Unternehmens haben. Wenn eine negative Bewertung veröffentlicht wird, kann dies potenzielle Kunden abschrecken und den Ruf des Unternehmens schädigen. Deshalb ist es wichtig, dass Unternehmen wissen, wie sie Google Bewertungen löschen lassen können.
Vertiefendes Fachwissen
Es gibt verschiedene Wege, wie Unternehmen Google Bewertungen löschen lassen können. Einer davon ist der direkte Kontakt mit Google. Unternehmen können eine Löschungsanfrage stellen, wenn sie der Meinung sind, dass eine Bewertung gegen die Richtlinien von Google verstößt. Jedoch ist dieser Prozess oft zeitaufwendig und nicht immer erfolgreich.
Eine weitere Möglichkeit bietet das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24). Dieses Urteil hat die Praxis für Arbeitgeber in Bezug auf Online-Bewertungen erheblich beeinflusst. Es besagt, dass Bewertungsportale wie Google im Streitfall den Klarnamen des Bewertenden nennen müssen. Dies ermöglicht es Unternehmen, gegen ungerechtfertigte negative Bewertungen vorzugehen und diese löschen zu lassen.
Das Urteil wurde von Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo persönlich erstritten und stellt eine wichtige Grundlage für das Vorgehen gegen negative Google Bewertungen dar. Hier können Sie mehr über das Urteil erfahren.
Konkrete Praxisbeispiele
Ein Beispiel für die Anwendung des OLG Hamburg-Klarnamenurteils ist der Fall eines Unternehmens, das eine Reihe negativer Google Bewertungen erhalten hatte. Das Unternehmen wandte sich an SterneAdvo und bat um Hilfe beim Löschen der Bewertungen.
Mit Hilfe des OLG Hamburg-Klarnamenurteils konnte SterneAdvo die Identität der Personen ermitteln, die die negativen Bewertungen abgegeben hatten. Anschließend konnte das Unternehmen rechtliche Schritte gegen diese Personen einleiten und die Löschung der Bewertungen erreichen.
Handlungsempfehlungen
Wenn Ihr Unternehmen mit negativen Google Bewertungen konfrontiert ist, sollten Sie zunächst prüfen, ob diese Bewertungen gegen die Richtlinien von Google verstoßen. In diesem Fall können Sie eine Löschungsanfrage bei Google stellen.
Wenn dies nicht erfolgreich ist, können Sie sich auf das OLG Hamburg-Klarnamenurteil berufen und die Identität der Bewertenden ermitteln lassen. Anschließend können Sie rechtliche Schritte einleiten und die Löschung der Bewertungen erreichen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dieser Prozess komplex sein kann und juristisches Fachwissen erfordert. Daher ist es ratsam, sich an einen spezialisierten Anwalt wie Jan Meyer von SterneAdvo zu wenden.
Fazit
Negative Google Bewertungen können den Online-Ruf eines Unternehmens erheblich beeinträchtigen. Es ist daher wichtig, dass Unternehmen wissen, wie sie Google Bewertungen löschen lassen können. Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil bietet hierbei eine wichtige Grundlage.
Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.