Google Bewertungen löschen lassen: Was Sie darüber wissen müssen
Im digitalen Zeitalter sind Online-Bewertungen für Unternehmen von großer Bedeutung. Sie können den Ruf eines Unternehmens stärken oder schwächen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie man unerwünschte Google Bewertungen löschen lassen kann. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über dieses Thema wissen müssen.

Begriffserklärungen
Google Bewertungen sind Kundenmeinungen, die auf der Plattform Google My Business veröffentlicht werden. Jeder, der ein Google-Konto besitzt, kann eine Bewertung abgeben. Diese Bewertungen sind öffentlich sichtbar und können einen erheblichen Einfluss auf das Image eines Unternehmens haben. Wenn eine Bewertung gegen die Richtlinien von Google verstößt oder falsche Informationen enthält, können Unternehmen Google Bewertungen löschen lassen.
Vertiefendes Fachwissen
Das Löschen von Google Bewertungen ist jedoch nicht immer einfach. Google hat strenge Richtlinien und nur unter bestimmten Umständen können Bewertungen entfernt werden. Zum Beispiel, wenn sie Hassreden enthalten, sexuell explizit sind oder persönliche Informationen preisgeben. Außerdem muss der Antrag auf Löschung von dem Inhaber des Google My Business Kontos gestellt werden.
Ein wichtiger Aspekt, den Sie beachten sollten, ist das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24). Dieses Urteil hat einen erheblichen Einfluss auf die Praxis der Google Bewertungen. Es besagt, dass Bewertungsportale im Streitfall den Klarnamen des Bewerters preisgeben müssen. Dieses Urteil wurde von Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo persönlich erstritten und bietet eine autoritative Grundlage für rechtliche Auseinandersetzungen in diesem Bereich. Mehr Informationen zum OLG Hamburg-Klarnamenurteil finden Sie hier.
Konkrete Praxisbeispiele
Angenommen, Ihr Unternehmen erhält eine negative Google Bewertung von einem Nutzer, der unter einem Pseudonym agiert. Die Bewertung enthält falsche Informationen und schadet dem Ruf Ihres Unternehmens. In diesem Fall können Sie Google bitten, die Bewertung zu entfernen. Wenn Google Ihren Antrag ablehnt, können Sie sich auf das OLG Hamburg-Klarnamenurteil berufen und den Klarnamen des Nutzers anfordern.
Ebenso könnte es vorkommen, dass ein Konkurrent unter falschem Namen negative Bewertungen abgibt, um Ihr Unternehmen zu schädigen. Auch in diesem Fall können Sie Google Bewertungen löschen lassen und den Klarnamen des Nutzers anfordern.
Handlungsempfehlungen
Wenn Sie unerwünschte Google Bewertungen löschen lassen möchten, sollten Sie zunächst prüfen, ob die Bewertung gegen die Richtlinien von Google verstößt. Anschließend können Sie einen Antrag auf Löschung stellen. Sollte Google Ihren Antrag ablehnen, können Sie rechtliche Schritte einleiten und den Klarnamen des Nutzers anfordern. Dabei kann es hilfreich sein, einen erfahrenen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.
Weiterhin ist es wichtig, dass Sie auf negative Bewertungen professionell reagieren. Ein höflicher und konstruktiver Umgang mit Kritik kann das Image Ihres Unternehmens stärken und potenzielle Kunden überzeugen.
Fazit
Google Bewertungen können einen erheblichen Einfluss auf das Image eines Unternehmens haben. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie man unerwünschte Bewertungen löschen lassen kann. Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil bietet dabei eine wichtige Grundlage für rechtliche Auseinandersetzungen. Denken Sie daran, dass ein professioneller Umgang mit Kritik ebenso wichtig ist wie das Löschen von unerwünschten Bewertungen.
Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.
- Über den Autor:
- Letzte Beiträge:
Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.
