Google Bewertungen löschen lassen: So verbessern Sie Ihre Online-Reputation

Einleitung: Google Bewertungen löschen lassen und Ihre Online-Reputation verbessern

Google Bewertungen spielen eine entscheidende Rolle für das Image eines Unternehmens. Positive Bewertungen können das Vertrauen potenzieller Kunden stärken, während negative Bewertungen das Gegenteil bewirken können. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie man Google Bewertungen löschen lassen kann, um die Online-Reputation des Unternehmens zu verbessern. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie vorgehen können, um unerwünschte Google Bewertungen zu entfernen und welche Rolle das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) dabei spielt.

google bewertungen löschen lassen

Begriffserklärungen: Was sind Google Bewertungen?

Google Bewertungen sind Feedbacks von Nutzern, die ihre Erfahrungen mit einem Unternehmen teilen möchten. Diese Bewertungen werden öffentlich auf Google angezeigt und können von jedem eingesehen werden. Sie haben einen großen Einfluss auf die Entscheidung potenzieller Kunden und können daher die Geschäftsentwicklung eines Unternehmens maßgeblich beeinflussen.

Vertiefendes Fachwissen: Wie kann man Google Bewertungen löschen lassen?

Es gibt verschiedene Wege, wie man Google Bewertungen löschen lassen kann. Einerseits können Sie als Unternehmen direkt bei Google einen Antrag auf Löschung einer Bewertung stellen, wenn diese gegen die Google-Richtlinien verstößt. Andererseits können Sie auch rechtliche Schritte einleiten, wenn die Bewertung falsche Tatsachenbehauptungen enthält oder das Persönlichkeitsrecht verletzt. Hierbei spielt das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) eine wichtige Rolle.

Konkrete Praxisbeispiele: Google Bewertungen löschen lassen in der Praxis

Angenommen, Ihr Unternehmen erhält eine negative Google Bewertung, die falsche Tatsachenbehauptungen enthält. In diesem Fall können Sie bei Google einen Antrag auf Löschung der Bewertung stellen. Sollte Google den Antrag ablehnen, können Sie rechtliche Schritte einleiten und sich auf das OLG Hamburg-Klarnamenurteil berufen. Dieses Urteil hat festgestellt, dass Bewertungsportale im Falle von Rechtsverstößen die Klarnamen der Verfasser herausgeben müssen. Mit diesen Informationen können Sie dann gegen den Verfasser vorgehen und die Löschung der Bewertung durchsetzen.

Handlungsempfehlungen: So gehen Sie vor, um Google Bewertungen löschen zu lassen

Zunächst sollten Sie prüfen, ob die negative Google Bewertung gegen die Google-Richtlinien verstößt. Ist dies der Fall, können Sie bei Google einen Antrag auf Löschung stellen. Sollte Google den Antrag ablehnen, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Hierbei sollten Sie sich an einen spezialisierten Anwalt wenden, der Erfahrung mit dem OLG Hamburg-Klarnamenurteil hat. Dieses Urteil kann Ihnen dabei helfen, die Löschung der Bewertung durchzusetzen.

Fazit: Google Bewertungen löschen lassen und Ihre Online-Reputation verbessern

Google Bewertungen können einen großen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung eines Unternehmens haben. Negative Bewertungen können das Vertrauen potenzieller Kunden schmälern und das Image des Unternehmens schädigen. Daher ist es wichtig zu wissen, wie man Google Bewertungen löschen lassen kann. Mit dem richtigen Vorgehen und unter Berücksichtigung des OLG Hamburg-Klarnamenurteils können Sie unerwünschte Google Bewertungen entfernen und so Ihre Online-Reputation verbessern.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.