Google Bewertungen löschen lassen: So verbessern Sie Ihr SEO

Google Bewertungen löschen lassen: So verbessern Sie Ihr SEO

Google Bewertungen können einen erheblichen Einfluss auf das Image Ihres Unternehmens und auf Ihr SEO-Ranking haben. Negative Bewertungen können potenzielle Kunden abschrecken und gleichzeitig Ihre Sichtbarkeit in den Suchergebnissen beeinträchtigen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie Sie Google Bewertungen löschen lassen können, um Ihr Online-Image und Ihre SEO-Performance zu verbessern.

google bewertungen löschen lassen

Begriffserklärungen

Bevor wir uns mit dem Prozess des Löschens von Google-Bewertungen befassen, ist es wichtig, einige grundlegende Begriffe zu verstehen. Eine Google-Bewertung ist eine Bewertung, die ein Nutzer auf Google My Business hinterlässt. Diese Bewertungen sind öffentlich sichtbar und können von jedem eingesehen werden, der nach Ihrem Unternehmen sucht.

SEO steht für Search Engine Optimization und bezieht sich auf die Praktiken, die dazu beitragen, die Sichtbarkeit einer Website in den Suchmaschinenergebnissen zu verbessern. Eine wichtige Komponente von SEO ist die Online-Reputation eines Unternehmens, zu der auch Google-Bewertungen gehören.

Vertiefendes Fachwissen

Google bietet Unternehmen die Möglichkeit, gegen unangemessene oder falsche Bewertungen vorzugehen. Jedoch kann dieser Prozess komplex und zeitaufwendig sein. Es ist wichtig, dass Sie sich mit den Richtlinien von Google vertraut machen und verstehen, welche Art von Bewertungen gegen diese Richtlinien verstoßen.

Ein wichtiger Aspekt, den Sie beachten sollten, ist das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24). Dieses Urteil hat einen großen Einfluss auf die Praxis der Löschung von Google-Bewertungen. Das Urteil besagt, dass Bewertungsportale wie Google in bestimmten Fällen verpflichtet sind, die Klarnamen der Bewertenden preiszugeben.

Konkrete Praxisbeispiele

Angenommen, Ihr Unternehmen erhält eine negative Google-Bewertung von einem Nutzer, der falsche Behauptungen über Ihr Unternehmen aufstellt. In diesem Fall können Sie Google bitten, die Bewertung zu entfernen, da sie gegen die Richtlinien von Google verstößt.

Wenn Google die Bewertung nicht entfernt, können Sie sich auf das OLG Hamburg-Klarnamenurteil berufen und Google auffordern, den Klarnamen des Nutzers preiszugeben. Mit diesen Informationen können Sie dann rechtliche Schritte gegen den Nutzer einleiten.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie Google Bewertungen löschen lassen möchten, sollten Sie zunächst sicherstellen, dass die betreffende Bewertung tatsächlich gegen die Richtlinien von Google verstößt. Anschließend können Sie einen Antrag auf Entfernung der Bewertung bei Google stellen.

Sollte Google Ihren Antrag ablehnen, können Sie sich auf das OLG Hamburg-Klarnamenurteil berufen und Google auffordern, den Klarnamen des Nutzers preiszugeben. Mit diesen Informationen können Sie dann rechtliche Schritte gegen den Nutzer einleiten.

Fazit

Das Löschen von Google-Bewertungen kann ein effektiver Weg sein, um Ihr Online-Image und Ihre SEO-Performance zu verbessern. Es ist jedoch wichtig, dass Sie sich mit den Richtlinien von Google und relevanten rechtlichen Urteilen wie dem OLG Hamburg-Klarnamenurteil vertraut machen.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.