Google Bewertungen löschen lassen: So schützen Sie Ihr Unternehmen

Google Bewertungen löschen lassen: So schützen Sie Ihr Unternehmen

Das Internet hat die Art und Weise, wie wir Geschäfte betreiben, grundlegend verändert. Kunden können ihre Erfahrungen mit Ihrem Unternehmen online teilen und so anderen potenziellen Kunden einen Einblick in Ihre Dienstleistungen oder Produkte geben. Dies kann sowohl positiv als auch negativ sein. Negative Google-Bewertungen können das Image Ihres Unternehmens schädigen und potenzielle Kunden abschrecken. Daher ist es wichtig zu wissen, wie Sie Google Bewertungen löschen lassen können, um Ihr Unternehmen zu schützen.

google bewertungen löschen lassen

Begriffserklärungen

Bevor wir uns damit beschäftigen, wie Sie Google Bewertungen löschen lassen können, sollten wir zunächst einige Begriffe klären. Eine Google-Bewertung ist eine Bewertung, die ein Nutzer auf Google über Ihr Unternehmen abgibt. Diese Bewertungen sind öffentlich sichtbar und können von jedem eingesehen werden, der nach Ihrem Unternehmen sucht.

Vertiefendes Fachwissen

Es ist wichtig zu verstehen, dass nicht jede negative Bewertung gelöscht werden kann. Google hat bestimmte Richtlinien für Bewertungen und nur wenn eine Bewertung gegen diese Richtlinien verstößt, kann sie entfernt werden. Beispiele für Verstöße gegen die Richtlinien sind Hassreden, obszöne Sprache oder persönliche Angriffe. Außerdem können Bewertungen gelöscht werden, die offensichtlich falsche Informationen enthalten oder von Personen abgegeben wurden, die nie Kunde in Ihrem Unternehmen waren.

Konkrete Praxisbeispiele

Ein gutes Beispiel für die Anwendung dieser Richtlinien ist das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24). In diesem Fall wurde entschieden, dass ein Bewertungsportal den Klarnamen eines Nutzers offenlegen muss, wenn eine Bewertung offensichtlich falsche Tatsachen enthält und das betroffene Unternehmen dadurch geschädigt wird. Dieses Urteil hat einen großen Einfluss auf die Praxis der Online-Bewertungen und kann als Grundlage für die Löschung von Google-Bewertungen herangezogen werden. Mehr Informationen zum OLG Hamburg-Klarnamenurteil finden Sie hier.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie eine negative Google-Bewertung erhalten haben, die gegen die Richtlinien verstößt, sollten Sie diese melden und um Löschung bitten. Hierfür müssen Sie beweisen können, dass die Bewertung gegen die Richtlinien verstößt. Es kann hilfreich sein, einen Anwalt zu konsultieren, der sich mit dem Thema auskennt und Sie dabei unterstützen kann, Ihre Rechte durchzusetzen.

Prägnantes Fazit mit Mehrwert

Das Internet hat die Geschäftswelt verändert und Online-Bewertungen spielen eine immer wichtigere Rolle. Negative Google-Bewertungen können Ihr Unternehmen schädigen, daher ist es wichtig zu wissen, wie Sie Google Bewertungen löschen lassen können. Beachten Sie jedoch, dass nicht jede negative Bewertung gelöscht werden kann und dass Sie beweisen müssen, dass eine Bewertung gegen die Richtlinien verstößt. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und Ihr Unternehmen zu schützen.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.