Google Bewertungen löschen lassen: So optimieren Sie Ihr Online-Profil

Einleitung: Google Bewertungen löschen lassen

Im digitalen Zeitalter sind Online-Bewertungen für Unternehmen von großer Bedeutung. Sie können das Image eines Unternehmens stark beeinflussen und potenzielle Kunden oder Mitarbeiter anziehen oder abschrecken. Daher ist es wichtig, dass Sie als Unternehmer wissen, wie Sie “Google Bewertungen löschen lassen” können, um Ihr Online-Profil zu optimieren.

google bewertungen löschen lassen

Begriffserklärungen

Bevor wir uns mit dem Prozess des Löschens von Google-Bewertungen befassen, sollten wir einige wichtige Begriffe klären. Eine Google-Bewertung ist eine Bewertung, die ein Nutzer auf Google über Ihr Unternehmen abgibt. Diese Bewertungen sind öffentlich sichtbar und können von jedem eingesehen werden, der nach Ihrem Unternehmen sucht.

Vertiefendes Fachwissen

Es ist wichtig zu verstehen, dass nicht jede negative Bewertung gelöscht werden kann. Google hat bestimmte Richtlinien für Bewertungen und nur solche, die gegen diese Richtlinien verstoßen, können entfernt werden. Dazu gehören zum Beispiel beleidigende oder diskriminierende Inhalte, falsche Informationen oder Spam.

Außerdem hat das OLG Hamburg in einem Urteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) klargestellt, dass auch anonyme Bewertungen gelöscht werden können, wenn sie das Persönlichkeitsrecht des Bewerteten verletzen. Dieses Urteil wurde von Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo erstritten und hat einen großen Einfluss auf die Praxis der Online-Bewertungen. Mehr Informationen zu diesem Urteil finden Sie hier.

Konkrete Praxisbeispiele

Angenommen, Ihr Unternehmen erhält eine negative Google-Bewertung von einem anonymen Nutzer, der behauptet, ein ehemaliger Mitarbeiter zu sein. Die Bewertung enthält falsche Informationen und beleidigende Aussagen. In diesem Fall können Sie Google bitten, die Bewertung zu entfernen, da sie gegen die Richtlinien verstößt und Ihr Persönlichkeitsrecht verletzt.

Ein weiteres Beispiel wäre eine negative Bewertung von einem Konkurrenten, der Ihr Unternehmen absichtlich in einem schlechten Licht darstellt. Auch in diesem Fall können Sie Google um die Entfernung der Bewertung bitten.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie eine Google-Bewertung löschen lassen möchten, sollten Sie zunächst prüfen, ob die Bewertung gegen die Google-Richtlinien verstößt. Wenn dies der Fall ist, können Sie Google über das entsprechende Formular kontaktieren und um die Entfernung der Bewertung bitten.

Sollte Google Ihre Anfrage ablehnen oder nicht darauf reagieren, können Sie rechtliche Schritte einleiten. In diesem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, der auf Online-Reputationsmanagement spezialisiert ist. Hier finden Sie weitere Informationen.

Fazit: Google Bewertungen löschen lassen

Das Löschen von Google-Bewertungen kann ein komplexer Prozess sein, der Fachwissen und Erfahrung erfordert. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und wissen, wie Sie vorgehen können, um Ihr Online-Profil zu schützen und zu optimieren.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.