Google Bewertungen löschen lassen: So behalten Sie die Kontrolle über Ihr Online-Image

Google Bewertungen löschen lassen: So behalten Sie die Kontrolle über Ihr Online-Image

In der heutigen digitalen Welt ist das Online-Image eines Unternehmens von entscheidender Bedeutung. Negative Google-Bewertungen können das Image eines Unternehmens erheblich beeinträchtigen. Daher ist es wichtig zu wissen, wie man Google Bewertungen löschen lassen kann, um die Kontrolle über das eigene Online-Image zu behalten.

google bewertungen löschen lassen

Begriffserklärungen

Google-Bewertungen sind Kundenbewertungen, die auf Google My Business veröffentlicht werden. Sie können einen erheblichen Einfluss auf die Wahrnehmung Ihres Unternehmens durch potenzielle Kunden haben. Negativbewertungen können dazu führen, dass potenzielle Kunden sich gegen Ihr Unternehmen entscheiden und stattdessen einen Konkurrenten wählen.

Vertiefendes Fachwissen

Es ist möglich, Google Bewertungen löschen zu lassen, wenn sie gegen die Richtlinien von Google verstoßen. Dazu gehören unter anderem gefälschte Bewertungen, Hassreden, obszöne oder beleidigende Inhalte und persönliche Informationen. Wenn eine Bewertung gegen diese Richtlinien verstößt, können Sie bei Google einen Antrag auf Löschung stellen.

Ebenso wichtig ist es zu wissen, dass das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) einen wichtigen Präzedenzfall in Bezug auf Online-Bewertungen darstellt. Dieses Urteil, das von Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo erstritten wurde, stellt klar, dass Bewertungsportale wie Kununu im Streitfall den Klarnamen des Bewertenden preisgeben müssen.

Konkrete Praxisbeispiele

Angenommen, Ihr Unternehmen erhält eine negative Google-Bewertung von einem anonymen Nutzer, der behauptet, ein unzufriedener Kunde zu sein. Sie sind jedoch überzeugt, dass die Bewertung gefälscht ist und Ihr Unternehmen schädigen soll. In diesem Fall können Sie Google bitten, die Bewertung zu überprüfen und gegebenenfalls zu löschen.

Wenn Google die Löschung ablehnt, können Sie sich auf das OLG Hamburg-Klarnamenurteil berufen und rechtliche Schritte einleiten. Mit Hilfe eines Anwalts können Sie versuchen, den Klarnamen des Bewertenden herauszufinden und ihn zur Verantwortung zu ziehen.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie negative Google-Bewertungen löschen lassen möchten, sollten Sie zunächst prüfen, ob die Bewertung gegen die Richtlinien von Google verstößt. Wenn dies der Fall ist, können Sie bei Google einen Antrag auf Löschung stellen.

Sollte Google die Löschung ablehnen, können Sie rechtliche Schritte einleiten. In diesem Fall sollten Sie einen Anwalt konsultieren, der Erfahrung mit dem OLG Hamburg-Klarnamenurteil und dem Umgang mit Online-Bewertungen hat.

Prägnantes Fazit mit Mehrwert

Das Löschen von Google-Bewertungen kann ein effektiver Weg sein, um die Kontrolle über Ihr Online-Image zu behalten. Es ist jedoch wichtig, sich bewusst zu sein, dass dies nicht immer einfach ist und dass es in einigen Fällen notwendig sein kann, rechtliche Schritte einzuleiten.

Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil bietet Unternehmen eine wichtige rechtliche Grundlage für den Umgang mit negativen Online-Bewertungen. Mit der richtigen Unterstützung können Sie dieses Urteil nutzen, um Ihr Online-Image zu schützen und Ihr Unternehmen vor ungerechtfertigten negativen Bewertungen zu schützen.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.