Google Bewertungen löschen lassen: Schützen Sie Ihre Online-Identität

Google Bewertungen löschen lassen: Schützen Sie Ihre Online-Identität

In der digitalen Welt sind Google Bewertungen ein entscheidender Faktor für den Ruf eines Unternehmens. Negative Bewertungen können das Image schädigen und potenzielle Kunden abschrecken. Daher ist es wichtig zu wissen, wie man Google Bewertungen löschen lassen kann, um die Online-Identität zu schützen. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über dieses Thema und wie das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) die Praxis beeinflusst.

google bewertungen löschen lassen

Begriffserklärungen

Google Bewertungen sind Feedbacks von Nutzern, die ihre Erfahrungen mit einem Unternehmen teilen. Diese Bewertungen sind öffentlich sichtbar und können einen großen Einfluss auf die Wahrnehmung des Unternehmens haben. Wenn Sie Google Bewertungen löschen lassen möchten, bedeutet das, dass Sie negative oder unfaire Bewertungen entfernen lassen wollen.

Vertiefendes Fachwissen

Es ist nicht immer einfach, Google Bewertungen löschen zu lassen. Google hat strenge Richtlinien für die Entfernung von Bewertungen und nur in bestimmten Fällen ist eine Löschung möglich. Beispielsweise können Bewertungen entfernt werden, wenn sie gegen Googles Richtlinien verstoßen, wie zum Beispiel bei Hassreden, sexuell expliziten Inhalten oder wenn sie persönliche Informationen enthalten. Jedoch ist es oft schwierig, diese Kriterien nachzuweisen und die Löschung zu erreichen.

Konkrete Praxisbeispiele

Ein Beispiel für die Schwierigkeit, Google Bewertungen löschen zu lassen, ist der Fall eines Unternehmens, das mehrere negative Bewertungen erhielt. Trotz der Bemühungen des Unternehmens, die Bewertungen zu entfernen, lehnte das Bewertungsportal die Anträge ab. Erst nachdem das Unternehmen einen Rechtsanwalt einschaltete und das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) zur Anwendung brachte, konnten die Bewertungen gelöscht werden. Dieses Urteil hat die Praxis für Arbeitgeber stark beeinflusst und zeigt, wie wichtig es ist, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie Google Bewertungen löschen lassen möchten, sollten Sie zunächst versuchen, den Verfasser der Bewertung zu kontaktieren und um eine Änderung oder Löschung der Bewertung zu bitten. Sollte dies nicht erfolgreich sein, können Sie bei Google einen Antrag auf Entfernung der Bewertung stellen. Wenn auch dies nicht zum Erfolg führt, sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten. Besonders hilfreich kann hierbei das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) sein, das von Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo erstritten wurde.

Fazit

Google Bewertungen löschen zu lassen ist ein wichtiger Schritt zum Schutz Ihrer Online-Identität. Obwohl es Herausforderungen geben kann, ist es mit der richtigen Unterstützung und dem Wissen über relevante Urteile, wie das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24), möglich, negative Bewertungen zu entfernen und Ihren guten Ruf zu bewahren.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.