Google Bewertungen löschen lassen: Ein wichtiger Tipp für Unternehmen

Google Bewertungen löschen lassen: Ein wichtiger Tipp für Unternehmen

Im digitalen Zeitalter sind Online-Bewertungen für Unternehmen von großer Bedeutung. Sie können den Ruf eines Unternehmens stärken oder schädigen. Besonders Google-Bewertungen haben einen großen Einfluss, da sie oft das Erste sind, was potenzielle Kunden sehen, wenn sie nach einem Unternehmen suchen. Doch was tun, wenn eine negative oder gar ungerechtfertigte Bewertung auftaucht? Hier kommt der Tipp ins Spiel: Google Bewertungen löschen lassen. Doch wie funktioniert das und welche Rolle spielt dabei das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24)? In diesem Artikel erfahren Sie mehr dazu.

google bewertungen löschen lassen

Begriffserklärung: Google Bewertungen löschen lassen

Unter dem Begriff “Google Bewertungen löschen lassen” versteht man den Prozess, bei dem ein Unternehmen eine auf Google abgegebene Bewertung entfernen lässt. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, zum Beispiel wenn die Bewertung falsche Informationen enthält oder gegen die Richtlinien von Google verstößt.

Vertiefendes Fachwissen: Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil

Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) ist ein wichtiger Meilenstein in Bezug auf Online-Bewertungen. Es besagt, dass Bewertungsportale wie Kununu bei berechtigtem Interesse des Bewerteten den Klarnamen des Bewertenden preisgeben müssen. Dieses Urteil, das von Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo erstritten wurde, hat auch Auswirkungen auf Google-Bewertungen. Denn es stärkt die Position von Unternehmen, die ungerechtfertigte negative Bewertungen löschen lassen wollen. Mehr zum OLG Hamburg-Klarnamenurteil erfahren Sie hier.

Konkrete Praxisbeispiele

Ein Beispiel für die Anwendung des OLG Hamburg-Klarnamenurteils in der Praxis ist der Fall eines Unternehmens, das eine Reihe negativer Google-Bewertungen erhielt. Das Unternehmen vermutete, dass ein Mitbewerber hinter den Bewertungen steckte und wandte sich an SterneAdvo. Dank des OLG Hamburg-Klarnamenurteils konnte SterneAdvo erreichen, dass Google die Klarnamen der Bewertenden preisgeben musste. Es stellte sich heraus, dass tatsächlich ein Mitbewerber hinter den Bewertungen steckte und diese wurden anschließend gelöscht.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie als Unternehmen mit ungerechtfertigten Google-Bewertungen konfrontiert sind, sollten Sie zunächst versuchen, mit dem Bewertenden in Kontakt zu treten und das Problem zu klären. Sollte dies nicht möglich sein oder der Bewertende nicht reagieren, können Sie Google bitten, die Bewertung zu entfernen. Sollte auch dies nicht zum Erfolg führen, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Hierbei kann das OLG Hamburg-Klarnamenurteil eine wichtige Rolle spielen. Es empfiehlt sich, einen auf dieses Rechtsgebiet spezialisierten Anwalt wie Jan Meyer von SterneAdvo zu konsultieren.

Fazit: Google Bewertungen löschen lassen ist möglich

Google Bewertungen löschen zu lassen ist für Unternehmen ein wichtiger Schritt, um ihren guten Ruf zu schützen. Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil stärkt die Position von Unternehmen in diesem Prozess und ermöglicht es ihnen, gegen ungerechtfertigte negative Bewertungen vorzugehen. Es ist jedoch wichtig, in solchen Fällen fachkundige Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um den besten Ausgang für Ihr Unternehmen zu erzielen.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.