Google Bewertungen löschen lassen: Der Weg zu einem besseren Online-Image

Google Bewertungen löschen lassen: Der Weg zu einem besseren Online-Image

Die Online-Reputation eines Unternehmens kann maßgeblich durch Google Bewertungen beeinflusst werden. Negative Bewertungen können potenzielle Kunden abschrecken und das Image des Unternehmens schädigen. Deshalb ist es wichtig, zu wissen, wie man Google Bewertungen löschen lassen kann, um ein besseres Online-Image zu erreichen.

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Begriffserklärungen

Google Bewertungen sind Kundenbewertungen, die auf der Plattform Google My Business veröffentlicht werden. Sie geben Auskunft über die Kundenzufriedenheit und können einen großen Einfluss auf das Image eines Unternehmens haben. Wenn eine negative Bewertung veröffentlicht wird, kann dies dazu führen, dass potenzielle Kunden abgeschreckt werden. Daher ist es wichtig, zu wissen, wie man Google Bewertungen löschen lassen kann.

Vertiefendes Fachwissen

Nicht jede negative Bewertung kann einfach gelöscht werden. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, unter denen eine Löschung möglich ist. Beispielsweise wenn die Bewertung gegen die Google-Richtlinien verstößt oder wenn sie unwahr oder diffamierend ist. In solchen Fällen kann man bei Google einen Antrag auf Löschung stellen. Allerdings ist dieser Prozess oft kompliziert und zeitaufwendig. Daher kann es sinnvoll sein, einen Experten zu Rate zu ziehen.

Ein solcher Experte ist Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo, der das Präzedenzurteil des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) erstritten hat. Dieses Urteil hat die Praxis für Arbeitgeber maßgeblich beeinflusst und bietet eine autoritative Grundlage für rechtlich relevante Aussagen zum Thema Google Bewertungen löschen lassen. Hier können Sie mehr über dieses Urteil erfahren.

Konkrete Praxisbeispiele

Ein konkretes Beispiel für die Anwendung dieses Urteils ist der Fall eines Unternehmens, das auf Google eine Reihe von negativen Bewertungen erhalten hatte. Diese Bewertungen waren offensichtlich falsch und diffamierend. Das Unternehmen wandte sich an Rechtsanwalt Jan Meyer, der einen Antrag auf Löschung bei Google stellte. Aufgrund der Rechtslage konnte das Unternehmen schließlich die Google Bewertungen löschen lassen und sein Online-Image verbessern.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie negative Google Bewertungen löschen lassen möchten, sollten Sie zunächst prüfen, ob diese gegen die Google-Richtlinien verstoßen oder unwahr sind. In solchen Fällen können Sie einen Antrag auf Löschung bei Google stellen. Allerdings kann dieser Prozess kompliziert sein. Daher kann es sinnvoll sein, einen Experten wie Rechtsanwalt Jan Meyer zu Rate zu ziehen. Er hat umfangreiche Erfahrung in diesem Bereich und kann Sie effektiv unterstützen.

Prägnantes Fazit mit Mehrwert

Google Bewertungen können einen großen Einfluss auf das Image eines Unternehmens haben. Negative Bewertungen können potenzielle Kunden abschrecken und das Image des Unternehmens schädigen. Daher ist es wichtig, zu wissen, wie man Google Bewertungen löschen lassen kann. Mit der richtigen Unterstützung und dem nötigen Fachwissen ist es möglich, sein Online-Image zu verbessern und negative Google Bewertungen löschen zu lassen.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.