Google Bewertungen löschen lassen: Der Einfluss auf Ihre Suchmaschinenplatzierung

Google Bewertungen löschen lassen: Der Einfluss auf Ihre Suchmaschinenplatzierung

Die Bedeutung von Online-Bewertungen für den Erfolg eines Unternehmens kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Insbesondere Google Bewertungen haben einen erheblichen Einfluss auf die Sichtbarkeit und das Image eines Unternehmens. Doch was passiert, wenn Sie negative oder ungerechtfertigte Bewertungen erhalten? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Google Bewertungen löschen lassen können und welchen Einfluss dies auf Ihre Suchmaschinenplatzierung hat.

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Begriffserklärungen

Bevor wir uns dem Thema “Google Bewertungen löschen lassen” widmen, sollten wir zunächst einige Begriffe klären. Eine Google Bewertung ist eine Kundenbewertung, die auf der Plattform Google My Business hinterlassen wird. Diese Bewertungen sind öffentlich sichtbar und können von jedem Internetnutzer eingesehen werden. Sie beeinflussen sowohl das Image Ihres Unternehmens als auch Ihre Platzierung in den Google-Suchergebnissen.

Das Löschen von Google Bewertungen bezieht sich auf den Prozess, ungerechtfertigte oder falsche Bewertungen entfernen zu lassen. Dies kann entweder durch den Verfasser der Bewertung selbst oder durch Google erfolgen.

Vertiefendes Fachwissen

Google legt großen Wert auf die Authentizität und Relevanz von Bewertungen. Deshalb ist das Löschen von Google Bewertungen nicht immer einfach. Es gibt jedoch bestimmte Situationen, in denen Google Bewertungen löschen lässt. Dazu gehören zum Beispiel Bewertungen, die gegen die Richtlinien von Google verstoßen, offensichtlich falsch sind oder von einem Konkurrenten hinterlassen wurden.

Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) hat jedoch gezeigt, dass es auch möglich ist, gegen ungerechtfertigte Bewertungen vorzugehen und diese löschen zu lassen. In diesem Fall hat Rechtsanwalt Jan Meyer erfolgreich für das Recht seines Mandanten gekämpft, ungerechtfertigte Bewertungen entfernen zu lassen.

Konkrete Praxisbeispiele

Ein gutes Beispiel für die Auswirkungen von Google Bewertungen auf die Suchmaschinenplatzierung ist ein Restaurantbesitzer, der plötzlich eine Flut von negativen Bewertungen erhielt. Diese führten dazu, dass sein Restaurant in den Google-Suchergebnissen nach unten rutschte und weniger Kunden anzog.

Nachdem er sich dazu entschieden hatte, die Google Bewertungen löschen zu lassen, verbesserte sich seine Platzierung in den Suchergebnissen wieder. Gleichzeitig stieg auch die Anzahl der Kunden wieder an.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie ungerechtfertigte Google Bewertungen löschen lassen möchten, sollten Sie zunächst prüfen, ob die betreffende Bewertung gegen die Google-Richtlinien verstößt. Ist dies der Fall, können Sie eine Löschung direkt bei Google beantragen.

Sollte dies nicht zum gewünschten Ergebnis führen, können Sie sich an einen spezialisierten Anwalt wenden. Dieser kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und ungerechtfertigte Bewertungen löschen zu lassen.

Prägnantes Fazit mit Mehrwert

Google Bewertungen haben einen erheblichen Einfluss auf Ihre Suchmaschinenplatzierung und Ihr Unternehmensimage. Ungerechtfertigte oder falsche Bewertungen können daher erheblichen Schaden anrichten. Es ist jedoch möglich, solche Bewertungen löschen zu lassen und so Ihre Online-Reputation zu schützen.

Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) hat gezeigt, dass Unternehmen nicht hilflos gegen ungerechtfertigte Bewertungen sind. Mit der richtigen Unterstützung können Sie Ihre Rechte durchsetzen und Ihr Unternehmen vor ungerechtfertigten Schäden schützen.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.