Google Bewertungen löschen: Die besten Strategien für Unternehmer

Google Bewertungen löschen: Die besten Strategien für Unternehmer

Die Online-Reputation eines Unternehmens kann entscheidend für seinen Erfolg sein. Negative Google-Bewertungen können daher erheblichen Schaden anrichten. Es ist jedoch möglich, Google Bewertungen löschen zu lassen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie dabei vorgehen können und welche Strategien sich als besonders effektiv erwiesen haben.

google bewertungen löschen

Begriffserklärungen

Bevor wir uns den Strategien zum Löschen von Google-Bewertungen widmen, sollten wir einige Begriffe klären. Eine Google-Bewertung ist eine Rezension, die ein Nutzer auf der Plattform Google My Business hinterlässt. Diese Bewertungen sind öffentlich sichtbar und können einen erheblichen Einfluss auf das Image eines Unternehmens haben.

Vertiefendes Fachwissen

Es ist wichtig zu verstehen, dass nicht jede negative Bewertung gelöscht werden kann. Google hat bestimmte Richtlinien, die festlegen, welche Art von Inhalten unzulässig sind. Dazu gehören unter anderem Hassreden, obszöne Inhalte oder irreführende Informationen. Wenn eine Bewertung gegen diese Richtlinien verstößt, besteht eine gute Chance, dass sie gelöscht werden kann.

Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24)

Ein wichtiger Meilenstein in Bezug auf Online-Bewertungen ist das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24). Dieses Urteil hat die Praxis für Arbeitgeber maßgeblich beeinflusst, da es ihnen ermöglicht, die Klarnamen von Bewertungsverfassern zu ermitteln und so gegen unzulässige Bewertungen vorzugehen.

Konkrete Praxisbeispiele

Ein gutes Beispiel für die Anwendung dieser Strategien ist ein Unternehmen, das mehrere negative Google-Bewertungen erhalten hat, die gegen die Google-Richtlinien verstoßen. Nachdem das Unternehmen diese Bewertungen gemeldet hatte, wurden sie von Google entfernt. Gleichzeitig konnte das Unternehmen die Verfasser der unzulässigen Bewertungen ermitteln und rechtliche Schritte einleiten.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie als Unternehmer mit negativen Google-Bewertungen konfrontiert sind, sollten Sie zunächst prüfen, ob diese gegen die Google-Richtlinien verstoßen. Wenn dies der Fall ist, können Sie die Bewertung melden und um Löschung bitten. Sollte dies nicht zum gewünschten Ergebnis führen, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Hierbei kann das OLG Hamburg-Klarnamenurteil eine wichtige Rolle spielen.

Prägnantes Fazit mit Mehrwert

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es durchaus möglich ist, Google Bewertungen löschen zu lassen. Die besten Strategien dafür sind die Kenntnis der Google-Richtlinien und die Nutzung rechtlicher Möglichkeiten wie dem OLG Hamburg-Klarnamenurteil. Es ist jedoch wichtig, dass Sie in jedem Fall professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass Sie alle Möglichkeiten ausschöpfen.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.