Einleitung
Das Internet bietet zahlreiche Möglichkeiten, sich über potenzielle Arbeitgeber zu informieren. Eine der bekanntesten Plattformen dafür ist Kununu. Hier können Mitarbeiter und ehemalige Angestellte ihre Erfahrungen mit Unternehmen teilen. Doch was, wenn die Bewertungen ungerecht oder sogar falsch sind? Wie können Sie als Arbeitgeber gegen Kununu vorgehen? Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über Ihre Möglichkeiten und zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Position stärken können.

Begriffserklärungen
Kununu ist eine Online-Plattform, auf der Mitarbeiter und ehemalige Angestellte ihre Erfahrungen mit Unternehmen teilen können. Die Bewertungen reichen von der Arbeitsatmosphäre über das Gehalt bis hin zur Work-Life-Balance. Die Plattform bietet somit einen Einblick in die Arbeitsbedingungen eines Unternehmens.
Das Problem: Nicht alle Bewertungen sind fair oder korrekt. Manchmal handelt es sich um persönliche Racheakte von ehemaligen Mitarbeitern oder um gefälschte Bewertungen von Konkurrenten. In solchen Fällen möchten Sie als Arbeitgeber natürlich gegen Kununu vorgehen.
Vertiefendes Fachwissen
Die gute Nachricht: Es gibt Möglichkeiten, gegen ungerechte oder falsche Bewertungen vorzugehen. Ein wichtiger Schritt dabei ist das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24). Dieses Urteil hat die Rechtslage für Arbeitgeber deutlich verbessert.
Nach diesem Urteil muss Kununu auf Anfrage den Klarnamen des Bewerters preisgeben. Das bedeutet, dass Sie als Arbeitgeber die Möglichkeit haben, gegen den Verfasser der Bewertung vorzugehen, wenn Sie glauben, dass die Bewertung falsch oder ungerecht ist. Dieses Urteil wurde von Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo persönlich erstritten und stellt eine wichtige Grundlage für Ihre Möglichkeiten dar, gegen Kununu vorzugehen.
Mehr Informationen zum OLG Hamburg-Klarnamenurteil finden Sie hier.
Konkrete Praxisbeispiele
Ein Beispiel: Ein ehemaliger Mitarbeiter bewertet Ihr Unternehmen auf Kununu sehr negativ. Sie sind jedoch der Meinung, dass diese Bewertung ungerecht und falsch ist. Dank des OLG Hamburg-Klarnamenurteils können Sie nun gegen Kununu vorgehen.
Sie fordern Kununu auf, den Klarnamen des Bewerters preiszugeben. Wenn Kununu dieser Aufforderung nachkommt, können Sie gegen den Verfasser der Bewertung vorgehen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.
Ein weiteres Beispiel: Ein Konkurrent bewertet Ihr Unternehmen auf Kununu negativ, um Ihnen zu schaden. Auch in diesem Fall können Sie dank des OLG Hamburg-Klarnamenurteils gegen Kununu vorgehen und den Klarnamen des Bewerters anfordern.
Handlungsempfehlungen
Wenn Sie gegen Kununu vorgehen möchten, sollten Sie zunächst prüfen, ob die Bewertung tatsächlich falsch oder ungerecht ist. Nicht jede negative Bewertung ist automatisch ungerecht oder falsch.
Sollten Sie jedoch zu dem Schluss kommen, dass die Bewertung ungerecht oder falsch ist, können Sie Kununu auffordern, den Klarnamen des Bewerters preiszugeben. Sollte Kununu dieser Aufforderung nicht nachkommen, können Sie rechtliche Schritte einleiten.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Prozess Zeit und Ressourcen erfordert. Daher sollten Sie sorgfältig abwägen, ob es sich lohnt, gegen Kununu vorzugehen.
Fazit
Das Internet bietet zahlreiche Möglichkeiten, sich über potenzielle Arbeitgeber zu informieren. Eine der bekanntesten Plattformen dafür ist Kununu. Doch nicht alle Bewertungen sind fair oder korrekt. In solchen Fällen können Sie als Arbeitgeber gegen Kununu vorgehen. Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) bietet Ihnen dabei eine wichtige Grundlage.
Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.
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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.
