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Beschluss · Google

Fake-Bewertung mit Spam-Vorwurf erfolgreich widerlegt

Das Gericht stellte klar, dass plattformtypische Einwände wie ein angeblicher Spam-Bezug eine Rechtsverletzung nicht automatisch entkräften, und gab dem Löschanspruch statt.

Gericht
Landgericht Hamburg
Aktenzeichen
324 O 153/24
Datum
Juli 2024
Verfahren
Beschluss
Plattform
Google

Kernaussage der Entscheidung

Plattformtypische Einordnungen wie ein angeblicher Spam-Bezug setzen die rechtliche Begründetheit eines Löschanspruchs nicht außer Kraft.

Was das für Sie bedeutet

Lassen Sie sich von Standard-Antworten der Plattform nicht abschrecken. Auch wenn Google eine Löschung zunächst mit einem angeblichen Spam-Bezug ablehnt, bleibt Ihr Anspruch durchsetzbar, wenn die Bewertung rechtswidrig ist.

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Lassen Sie unzulässige Bewertungen nicht stehen. Wir setzen die Entfernung mit Nachdruck durch – rechtssicher. So kehrt Ruhe in Ihr Profil zurück.

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