Tipps für die Pflegebranche

Wenn Online-Bewertungen zur Belastung werden – Rechtssicher handeln und Fachkräfte gewinnen

 

Diese Seite ergänzt den Print-Fachbeitrag von Rechtsanwalt Jan Meyer.

Lesen Sie weiter unten:

  • Das Wichtigste zum OLG-Hamburg Urteil
  • Wann sind Bewertungen strafbar?
  • Wie schützen Sie Ihre Pflegeeinrichtung vor digitalem Rufschaden?

Arbeitgeber-Profil prüfen lassen:

Löschung oder Identifizierung!

Rechtsanwalt Jan Meyer erreicht Aufhebung der Anonymität vor dem OLG Hamburg gegen Kununu!

OLG Hamburg: Klarnamenpflicht bei rechtswidrigen Bewertungen

Mit dem von uns erstrittenen Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (Az. 7 W 11/24, vom 08.02.2024) wurde erstmals klargestellt:

Plattformen wie Kununu können verpflichtet werden, die Identität anonymer Bewerter offenzulegen, wenn eine Bewertung rechtswidrig ist.

Wesentliche Begründungspunkte des Gerichts:

  • Der Schutz der Meinungsfreiheit endet dort, wo Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
  • Arbeitgeber haben ein berechtigtes Interesse zu erfahren, wer sie konkret beschuldigt oder beleidigt.
  • Das Gericht stellte klar: Anonyme Kritik darf kein rechtsfreier Raum sein.
  • Arbeitgeber dürfen der Anonymität auf Bewertungsportalen nicht schutzlos ausgeliefert sein
  • Dieser Beschluss gilt als Wendepunkt im Bewertungsrecht – auch für Pflegeeinrichtungen.
  • Er eröffnet die Möglichkeit, rechtswidrige Einträge nicht nur löschen, sondern auch strafrechtlich verfolgen zu lassen, wenn die Angriffe gezielt ehrverletzend oder verleumderisch sind.

Wann sind Bewertungen strafbar?

Nicht jede negative Bewertung ist unzulässig und 5,0 auf Kununu sind ohnehin unauthentisch.

Rechtswidrig oder strafbar werden Äußerungen aber dann, wenn sie die Grenzen freier Meinungsäußerung überschreiten.

Typische Kennzeichen strafbarer Bewertungen:

  • Unwahre Tatsachenbehauptungen:
    z. B. „Medikamente werden falsch verabreicht“ oder „Bewohner werden schlecht versorgt“ – ohne jeglichen Beweis.
  • Beleidigungen oder Schmähkritik (§ 185 Strafgesetzbuch): persönliche Angriffe, die keine sachliche Grundlage haben („menschenverachtende Leitung“, „toxische Firma“).
  • Üble Nachrede (§ 186 Strafgesetzbuch): wenn rufschädigende Aussagen verbreitet werden, deren Wahrheit nicht bewiesen werden kann. (Beweislast liegt beim Bewerter!)
  • Verleumdung (§ 187 Strafgesetzbuch): wenn bewusst falsche Tatsachen behauptet werden, um dem Unternehmen zu schaden.
  • Wiederholte Mehrfachbewertungen unter falschem Namen: strafrechtlich relevant, wenn Täuschungsabsicht vorliegt.

Pflegeeinrichtungen müssen solche Angriffe nicht hinnehmen.
Per Strafanzeige kann die Identität des Verfassers auch außergerichtlich festgestellt werden.

Handlungs-Tipps

  • Bewerber-Brille aufsetzen: Geben Sie bei Google ein: „Name Ihrer Einrichtung + Erfahrungen“ eingeben.
  • Beweise sichern: Justizfeste Screenshots mit Datum, Uhrzeit und URL anfertigen.
  • Juristische Prüfung: Präzise prüfen lassen, was Meinung und was rechtswidrig ist.
  • Löschung & Identifizierung: Unzulässige Inhalte gezielt löschen lassen – Verfasser können häufig ermittelt werden.
  • Ex-Mitarbeiter-Brille aufsetzen: Wie würde jemand reagieren, der nach einer Kündigung Frust hat? Ein einfacher Löschversuch ohne juristische Klärung führt oft zu neuen Angriffen – eine strukturierte, rechtlich fundierte Vorgehensweise wirkt nachhaltiger.
  • Positive Stimmen fördern: Echtes Feedback von Mitarbeitenden und Angehörigen schafft Vertrauen.
  • Glück im Unglück: Wenn Bewerter richtig austeilen, haben Sie die besten Karten und sitzen mit uns am längeren Hebel.

Das sagen unsere Mandanten aus der Pflege

Christian Timm

Inhaber & Geschäftsführer, Landpflegeheim Timm

„Die negativen Bewertungen hatten spürbare Folgen: Bewerber haben sie in Vorstellungsgesprächen direkt angesprochen. Das war der Punkt, an dem klar war – wir müssen handeln.

Seitdem hat sich die Stimmung bei uns merklich verbessert. Wir sind nicht mehr schutzlos ausgeliefert – wir haben juristischen Rückhalt. Das gibt mir Gelassenheit im Alltag zurück.

SterneAdvo ist mehr als ein Löschdienst – sie denken mit, halten uns informiert und handeln professionell. Genau so stellt man sich Unterstützung vor.“

SterneAdvo in den Medien

Bekannt aus

FAQ – Häufig gestellte Fragen

„Was ist Reputationsmanagement und warum ist es wichtig?“

Reputationsmanagement umfasst alle Maßnahmen, die darauf abzielen, das öffentliche Image eines Unternehmens zu überwachen, zu schützen und zu verbessern. Ein positives Image stärkt das Vertrauen von Kunden und Partnern und kann entscheidend für den Geschäftserfolg sein.

„Wann sollten negative Bewertungen gelöscht werden?“

Löschungen sind sinnvoll, wenn Bewertungen gegen Plattformrichtlinien oder geltendes Recht verstoßen, wie bei Beleidigungen, falschen Tatsachenbehauptungen oder Spam.

„Welche rechtlichen Schritte kann ich gegen falsche Bewertungen einleiten?“

Bei rechtswidrigen Bewertungen können Sie Unterlassungsansprüche durchsetzen oder gerichtliche Schritte einleiten. Unsere spezialisierten IT-Anwälte beraten Sie zu den besten Optionen.

„Was muss ich beachten, wenn ich negativ bewertet werde?“

Die Antwort ist einfach: Kontaktieren Sie sofort unsere spezialisierten IT-Anwälte und unternehmen Sie nichts auf eigene Faust! Antworten Sie nicht auf die Bewertung und kontaktieren Sie auch nicht die Plattform selbst – das erschwert die Löschung erheblich.

„Wie erkenne ich negative Bewertungen und reagiere richtig?“

Regelmäßiges Monitoring von Bewertungsportalen hilft, problematische Einträge frühzeitig zu erkennen.

„Warum ist schnelles Handeln wichtig?“

Negative Bewertungen verbreiten sich schnell und können Ihre Arbeitgebermarke nachhaltig schädigen. Je länger sie online sind, desto größer ist der potenzielle Imageschaden. Schnelles Handeln schützt Ihren Ruf.

Rechtskonforme Löschung unrecht­mäßiger Bewer­tungen – Ihr guter Ruf ist unser Anliegen

Vereinbaren Sie noch heute Ihre kostenlose Erstberatung. Wir analysieren Ihre aktuelle Bewertungssituation, beantworten Ihre Fragen und entwickeln eine klare Strategie, um negative Kununu-Bewertungen rechtssicher zu entfernen und Ihre Arbeitgebermarke zu stärken.